LG Köln stoppt Snap: Chat‑Daten nicht für KI‑Werbung nutzbar

16.10.2026 | Allgemein, KI

LG Köln verbietet Snap, Chat‑Inhalte für personalisierte KI‑Werbung zu verwenden. Gericht bemängelt fehlende Rechtsgrundlage und besonderen Schutz für Minderjährige.

In Kürze

  • Vorangekreuzte Einwilligungen reichen nicht
  • Auswertung von Chats für Werbung gilt als rechtswidrig
  • Bei Missachtung droht Ordnungsgeld; Snap kann Berufung einlegen

Das Landgericht Köln hat Snap — Betreiber von Snapchat untersagt, personenbezogene Chat‑Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer so für Werbezwecke zu verwenden, wie das Unternehmen es für seinen KI‑Chatbot vorgesehen hatte. Das Urteil vom Ende September (Az. 33 O 120/24) liegt nun im Wortlaut vor; Snap kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Was das Gericht bemängelt

Die Richter sahen keine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Snap hatte mit vorangekreuzten Einwilligungsfeldern gearbeitet, um verschiedene Datenverarbeitungen zu erlauben — darunter die Nutzung von Chat‑Inhalten zur Erstellung personalisierter Werbung. Solche vorangekreuzten „Einwilligungen“ reichen dem Gericht zufolge nicht aus. Entscheidend sei, dass die grundlegenden Bedingungen für eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten fehlten.

Welche Argumente Snap nicht halfen

Snap verwies darauf, die Daten würden ausschließlich für personalisierte Werbung verwendet, und argumentierte außerdem, Nutzer hätten die Daten „quasi selbst bereitgestellt“. Auch ein bloßer Hinweistext vor der ersten Nutzung oder die Berufung auf ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nach Datenschutzrecht genügten nicht als Rechtfertigung. Das Gericht folgte diesen Argumenten nicht und wertete die Auswertung der Chatinhalte für Werbezwecke als rechtswidrig.

Was Snap sagt und was das Gericht dazu meint

Laut Snap würden alle Chatdaten dazu herangezogen, passende Werbeanzeigen zu erstellen. Das Landgericht sah darin eine unzulässige Datenverarbeitung — insbesondere, weil auch Minderjährige betroffen sind und für deren Daten strengere Schutzpflichten gelten.

Mögliche Folgen für Snapchat

Wird das Urteil rechtskräftig und Snap hält sich nicht daran, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Unabhängig davon kann Snap den Rechtsweg weiter beschreiten.

Wer geklagt hat

Kläger ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Verbraucherschutzverbände dürfen nach europäischem Datenschutzrecht Unterlassungsklagen gegen Anbieter erheben; solche Verfahren gegen große Plattformen kommen in den letzten Jahren häufiger vor.

Rechtlicher Rahmen: DSA und Schutz Minderjähriger

Neben dem Datenschutzrecht spielen spezielle Vorgaben zum Schutz von Minderjährigen eine Rolle. Außerdem sind für große digitale Dienste Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) der EU relevant, der unter anderem verlangt, Risiken für Nutzerinnen und Nutzer zu identifizieren und zu mindern. Zum Zeitpunkt der ersten Abmahnung durch den vzbv war der DSA allerdings noch nicht in Kraft.

Was das Urteil praktisch bedeutet

Das Urteil schränkt die automatisierte Auswertung von Chatinhalten für Werbezwecke ein — mit besonderem Augenmerk auf den Schutz von Jugendlichen. KI‑Chatbot ist hier gemeint als ein Chatprogramm, das mit künstlicher Intelligenz antwortet und dabei Chatinhalte auswertet.

Quellen

  • Quelle: Snap (Snapchat)
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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