Bundestag beschließt umfassende Reform der Notfallversorgung mit digitalem Leitsystem, INZ und Frühwarnsystem NEWS.
In Kürze
- 112 und 116117 werden in ein gemeinsames digitales Gesundheitsleitsystem mit softwaregestützter Triage integriert
- Integrierte Notfallzentren (INZ) an Kliniken sollen Notaufnahmen entlasten; Ziel: 98% der Bevölkerung in 30 Minuten
- NEWS für Drogenwarnungen, bundesweites Defibrillator-Register und bessere Vergütung für Notfallsanitäter
Der Bundestag hat eine weitreichende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Union, SPD und Grüne stimmten dem Paket zu; AfD und Linke enthielten sich. Ziel der Neuregelung ist eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden und eine Entlastung überfüllter Notaufnahmen.
Digitales Gesundheitsleitsystem: 112 und 116117 vernetzt
Kernstück der Reform ist die digitale Vernetzung der Notrufnummer 112 mit der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117. Beide sollen in ein gemeinsames Gesundheitsleitsystem zusammengeführt werden. Dort findet eine einheitliche, softwaregestützte Ersteinschätzung (Triage) statt – telefonisch, per Video oder vor Ort. Die Triage entscheidet, ob ein Rettungswagen, eine Praxis, eine Notdienstpraxis oder die Klinik-Notaufnahme nötig ist. Erhobene Informationen sollen digital weitergegeben werden; dabei sollen die elektronische Patientenakte (ePA), Telemedizin-Angebote und künstliche Intelligenz unterstützen. Ziel: schnellerer und zielgerichteterer Einsatz der passenden Hilfe.
- Ersteinschätzung (Triage) erfolgt telefonisch, per Video oder vor Ort.
- Entscheidungen: Rettungswagen, Praxis, Notdienstpraxis oder Klinik-Notaufnahme.
- Digitale Weitergabe der Informationen an ePA, Telemedizin und KI-Unterstützung.
Integrierte Notfallzentren (INZ)
An Krankenhäusern werden integrierte Notfallzentren (INZ) geschaffen, in denen Notaufnahme und Notdienstpraxis gemeinsam die Ersteinschätzung durchführen und Patient:innen weiterleiten. Die Länder legen die Standorte nach einheitlichen Kriterien fest; angestrebt wird, dass 98 Prozent der Bevölkerung ein INZ innerhalb von 30 Autominuten erreichen können. Gesundheitsminister Carsten Linnemann erwartet dadurch eine spürbare Entlastung der Notaufnahmen.
Rettungsdienst, Ersthelfer und Defibrillatoren
- Die medizinische Notfallrettung wird als eigenständige Leistung im Sozialgesetzbuch V verankert.
- Behandlungen durch Notfallsanitäter am Einsatzort sollen künftig auch dann vergütet werden, wenn kein Transport ins Krankenhaus erfolgt.
- Smartphone-basierte Systeme sollen Ersthelfer in der Nähe alarmieren können.
- Ein bundesweites Register für Defibrillatoren wird aufgebaut, damit lebensrettende Geräte schneller gefunden werden.
Nationales Early Warning System (NEWS)
Neu ist eine Rechtsgrundlage für das nationale Drogenmonitoring- und Frühwarnsystem NEWS. Rettungsdienste, Krankenhäuser, Suchthilfeeinrichtungen, Labore und Behörden dürfen künftig anonymisierte Daten zu (vermuteten) Vergiftungen und sichergestellten Substanzen an Landesknotenpunkte melden. Die Daten werden bei der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammengeführt, um gefährliche neue Substanzen oder regional auftretende Drogenwellen frühzeitig zu erkennen und zu warnen.
Erfasst werden unter anderem:
- Symptome
- toxikologische Befunde
- eingesetzte Notfallmedikamente (beispielsweise Naloxon)
- Datum und Postleitzahl
Finanzen und Einsparprognose
Die Union rechnet langfristig mit Einsparungen von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr – durch vermiedene, unnötige Transporte und Behandlungen. Nach Einschätzung von Notfallmedizinern sind etwa ein Drittel der Patient:innen in Notaufnahmen keine akuten Notfälle.
Änderungen am Krankenkassen-Sparpaket
Das Gesetz brachte gleichzeitig Korrekturen am zuvor beschlossenen Krankenkassen-Sparpaket:
- Eine Kostenregelung zulasten von Haus- und Kinderärzt:innen entfällt.
- Abschläge bei hausarztzentrierter Versorgung werden gestrichen.
- In der psychotherapeutischen Versorgung gibt es verbesserte Vergütungsregeln, darunter extrabudgetäre Zahlungen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte und dringliche Fälle.
- Krankenkassen müssen Mitglieder bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags wieder informieren.
- Außerdem fließen jährlich zusätzlich 550 Millionen Euro an Krankenhäuser (100 Millionen für Universitätskliniken, 450 Millionen für andere Krankenhäuser).
Kritik und Verfahrensstand
Trotz der Zustimmung gibt es beträchtliche Kritik: strittig sind Finanzierung und Vorhaltekosten des Rettungsdienstes, Personalmangel und Arbeitsbedingungen der Rettungskräfte sowie die Verfügbarkeit ambulanter Termine. Weitere umstrittene Punkte betreffen Änderungen im GKV‑Gesetz – etwa Psychotherapie, Hybrid-DRG, Hilfsmittelversorgung und Regelungen zu Kinderkranktagen.
Formal ist das Gesetz ein Einspruchsgesetz, daher ist die Zustimmung des Bundesrats nicht zwingend; die Länder können jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundesrat soll am 20. November abschließend beraten.
Updatehinweis: Der Artikel wurde am 15.10.2026 ergänzt – unter anderem mit einem Zitat von Hendrik Streeck und zusätzlichen Details zum NEWS-System.
Quellen
- Quelle: Bundestag
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




