Gutachten: KI‑Antworten in Suchleisten sind eigene Inhalte.
In Kürze
- KI‑Outputs werden als Anbieter‑Inhalte eingestuft und führen zu Haftung
- DSA‑Privileg greift meist nicht; Medienwächter fordern Transparenz bei Linkwahl
- Vorschlag: eigene Telemedien‑Kategorie mit Sorgfaltspflichten und Kennzeichnung
Wenn du künftig eine Frage in eine Suchleiste tippst, kann statt einer Liste mit Links direkt eine ausgeformte Antwort erscheinen — und die Plattform, die sie liefert, steht dafür rechtlich gerade. Ein aktuelles Gutachten der Landesmedienanstalten unter Führung von Hamburg und Schleswig‑Holstein bringt das klar auf den Punkt.
Was sind „AI Overviews“?
Viele Suchmaschinen und ihre integrierten KI‑Chatbots fassen Informationen zusammen und liefern sofort nutzbare Antworten. Nutzer:innen nehmen diese Antworten oft als verbindlich an. Das Gutachten von Jan Oster und Christoph Busch bewertet solche KI‑Outputs in der Regel als eigene Inhalte der Anbieter — also nicht als bloßes Verlinken fremder Texte.
Welche rechtlichen Folgen hat das?
Wenn KI‑Antworten als eigene Inhalte gelten, tragen die Betreiber die volle rechtliche Verantwortung und haften nach den allgemeinen Gesetzen. Das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) greift hier meistens nicht, weil der DSA Schutz bietet, sofern Plattformen fremde Inhalte unverändert hosten. KI‑Antworten sind hingegen ein aktives Produkt der Anbieter — und damit rechtlich anders einzuordnen.
Die Suche bleibt hybrid — mit einer Verschiebung der Sichtbarkeit
Viele Suchfunktionen zeigen weiter Links und Quellen, kombinieren sie aber mit KI‑Antworten. Diese Mischung verschiebt Sichtbarkeit und Traffic zugunsten der Plattformbetreiber. Für Verlage kann das Einnahmeverluste bedeuten, weil Nutzer:innen Antworten statt Artikel anklicken.
Was fordern die Medienwächter?
Die Landesmedienanstalten verlangen mehr Transparenz: Offenlegung, nach welchen Kriterien Links ausgewählt, gewichtet und platziert werden. Ziel ist, diskriminierende Auffindbarkeitspraktiken und Selbstbevorzugung besser kontrollierbar zu machen.
Der Gesetzesvorschlag der Gutachter
Oster und Busch empfehlen, im deutschen Medienstaatsvertrag eine eigene Telemedien‑Kategorie für KI‑Suchmaschinen zu schaffen.
- Diese soll klare Verantwortlichkeiten für KI‑Outputs festlegen und verbindliche Sorgfaltspflichten einführen — vergleichbar mit journalistischen Standards.
- Außerdem sollen Diskriminierungsverbote gegenüber Presseverlagen und Kennzeichnungspflichten bei nutzerprofilbasierter Ansprache gelten.
Der rechtliche Kontext
Auf EU‑Ebene laufen Arbeiten am Digitalrecht weiter, unter anderem im sogenannten Digital‑Omnibus. Rechtslage und Regulierung sind bislang aber noch eine Grauzone. Erste Gerichtsentscheidungen zu KI‑Antworten existieren, fallen unterschiedlich aus, und obergerichtliche Klärungen stehen noch aus.
Was heißt das praktisch?
Plattformbetreiber müssen künftig damit rechnen, für die Inhalte ihrer KI‑Antworten verantwortlich gemacht zu werden. Gesetzesänderungen und mehr Transparenz sollen verhindern, dass dadurch die Vielfalt und Finanzierung journalistischer Medien zusätzlich unter Druck geraten. Wie schnell Gerichte und Gesetzgeber hier Entscheidungen treffen, bleibt abzuwarten.
Quellen
- Quelle: Google / Landesmedienanstalten
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




