Die EU prüft Regeln zum automatischen Auslesen — Tech und Rechteinhaber stehen sich gegenüber.
In Kürze
- 432 Eingaben zeigen Konflikt
- TDM‑Ausnahme vs Opt‑out/Opt‑in
- Vorschläge: robots.txt, Lizenzen, Output‑Regeln
Die EU-Kommission zieht die Urheberrechtsregeln von 2019 noch einmal durch den Prüfstand — und die Stimmen aus der öffentlichen Konsultation klingen alles andere als einmütig. 432 Stellungnahmen zeigen einen klaren Konflikt: Tech-Unternehmen fordern unkomplizierten, rechtssicheren Zugriff auf große Datenmengen zum Training von KI-Modellen, während Verlage, Künstler, die Musikindustrie und Rechteverbände Schutz ihrer Werke und eine Bezahlung verlangen, wenn diese Daten für Trainingszwecke genutzt werden.
Was ist TDM und wie ist die Rechtslage?
Im Zentrum steht Text and Data Mining (TDM) — das automatisierte Auslesen von Texten und Daten zur Analyse. Ursprünglich vor allem ein Werkzeug der Forschung, ist TDM durch die digitale Datenflut und KI-Anwendungen stark in den Fokus gerückt.
Die Richtlinie von 2019 stellt Ausnahmen für TDM bereit: Wissenschaftliche Forschung genießt weite Freiheiten; für kommerzielle Nutzung sieht Artikel 4 jedoch ein Opt-out vor — Rechteinhaber können maschinenlesbar widersprechen, dass ihre Inhalte für automatisches Auslesen verwendet werden.
Die Positionen der Rechteinhaber
Viele Rechteinhaber sehen im aktuellen Umgang mit TDM eine Überschreitung dessen, was sie als klassische Forschung verstehen. Ihre Kernaussage: Das Training großer generativer Modelle geht über bloßes Auslesen hinaus und untergräbt Kontrolle sowie Vergütungsansprüche.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wirft Entwicklern vor, Lizenzpflichten zu umgehen und sogar raubkopierte Werke als Trainingsdaten zu nutzen. Das führe zu unfairer Konkurrenz und einem Überangebot an KI-generierten Büchern, die sich als menschliche Werke ausgäben.
Gruppen wie die Initiative Urheberrecht kritisieren zudem die derzeitigen Ausnahmeregeln und die Transparenzregelungen im AI Act als unzureichend und fordern statt eines Opt-out ein Opt-in — also eine vorherige Zustimmung — sowie Schutz gegen die Imitation von Stimmen und Stilen.
Die Sicht der KI-Entwickler
Auf der anderen Seite betonen Unternehmen wie Anthropic, dass Modelle Muster und Zusammenhänge lernen, aber keine Texte wie eine Datenbank abspeichern. Das Lernen von Fakten und Sprachmustern dürfe nicht automatisch illegal werden oder pauschale Vergütungsansprüche auslösen, nur weil eine Maschine involviert ist.
Eine verpflichtende Lizenzpflicht würde vor allem großen Konzernen nutzen und kleinere Anbieter benachteiligen, argumentieren sie. Verbände wie Bitkom und der VDA warnen zudem, strengere Einschränkungen könnten Europas Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und China schwächen.
Vorschläge für Kompromisse
Aus den Einreichungen kommen auch konkrete Mittelwege:
- Wikimedia Deutschland plädiert dafür, das Ausnahmerecht für Forschung zu stärken und die robots.txt als praktikable Standard‑Schnittstelle für Opt-outs zu nutzen — also ein technisches Signal, das klar macht, ob automatisches Auslesen erlaubt ist. Gleichzeitig schlägt Wikimedia vor, offenere Datensätze klar wissenschaftlichen Zwecken zuzuordnen und Vergütungsfragen über Verwertungsgesellschaften zu regeln.
- Die Musikbranche, vertreten etwa durch die GEMA, rückt einen anderen Aspekt in den Vordergrund: Sie verweist darauf, dass Inhalte bereits global verarbeitet wurden und Input-Lizenzen oft umgangen werden. Ihr Vorschlag: Statt nur das Training zu regeln, sollten auch Regeln für den Output gelten — etwa neue Verwertungsrechte und kollektive Lizenzen für die kommerzielle Nutzung von KI-generierten Inhalten, damit menschliche Urheber an der Verwertung beteiligt werden.
Wie geht es weiter?
Die Stellungnahmen zeichnen ein Bild verhärteter Fronten, liefern aber auch konkrete Lösungsvorschläge. Die EU-Kommission hat nun die Aufgabe, aus diesen Impulsen eine Regelung zu formen, die rechtliche Klarheit schafft und zugleich den vielfältigen Interessen Rechnung trägt. Der weitere Prozess wird zeigen, welche Kompromisse sich durchsetzen und wie eng die Grenzen für kommerzielle TDM-Nutzung künftig gezogen werden.
Quellen
- Quelle: EU-Kommission
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




