Bundeskabinett billigt Gesetz für KI-gestützte Gesichtssuche im Netz.
In Kürze
- Behörden dürfen KI und biometrische Abgleiche online einsetzen
- Rasterfahndung und vernetzte Datenanalyse sollen Tatverdächtige schneller finden
- Kritiker warnen vor Massenüberwachung; Petition mit 140.000+ Unterschriften läuft
Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket gebilligt, das dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlaubt, Künstliche Intelligenz und automatisierte biometrische Abgleiche im Netz einzusetzen. Ziel der Regelungen ist, das Auffinden von Tatverdächtigen im digitalen Raum zu beschleunigen. Kritiker warnen hingegen vor einer schleichenden Massenüberwachung.
Worum es konkret geht
Automatisierte Rasterfahndung (§ 98d StPO)
Ermittler sollen Fotos von Verdächtigen automatisch mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet — etwa aus Social Media — abgleichen dürfen. „Rasterfahndung“ bedeutet hier ein großflächiges Durchsuchen digitaler Quellen nach möglichen Trefferbildern.
Automatisierte Datenanalyse (§ 98e StPO)
Verschiedene Polizeidatenbanken sollen vernetzt und mit Analysesoftware durchsuchbar gemacht werden, um Querverbindungen zwischen Verfahren schneller aufzuspüren.
Was die Regierung sagt
Die Bundesregierung betont mehrere Beschränkungen: Es werde keine dauerhafte staatliche Bilddatenbank aufgebaut, Live-Überwachungen über öffentliche Webcams seien ausgeschlossen. Der Einsatz ist an den Verdacht einer Straftat „erheblicher Bedeutung“ gebunden und soll nur auf Basis einer richterlichen Anordnung erfolgen. Außerdem heißt es, dass am Ende weiterhin Menschen die Entscheidungen treffen; IT-Systeme dürfen jedoch mit echten polizeilichen Daten trainiert werden, um die Algorithmen zu verbessern. Justizministerin Stefanie Hubig erklärte, es sei „fahrlässig, Behörden solche Werkzeuge vorzuenthalten“.
Kritik und Bedenken
Zivilgesellschaftliche Gruppen wie der Chaos Computer Club und AlgorithmWatch sprechen von einem Paradigmenwechsel hin zu einer breiteren Überwachungsbefugnis und sehen die Anonymität im öffentlichen Raum gefährdet. Experten weisen auf einen inneren Widerspruch hin: Ein schneller, flächendeckender Bildabgleich sei technisch kaum möglich, ohne eine strukturierte, durchsuchbare Sammlung von Gesichtern zu nutzen — was faktisch einer Bilddatenbank entspräche.
Weitere Sorgen betreffen die Zusammenarbeit mit oder Nutzung von kommerziellen Gesichtssuchdiensten wie Clearview AI oder PimEyes sowie Datenverarbeitung im Ausland. Kritiker warnen, dass dadurch staatliche Kontrolle über sensible Daten geschwächt werden könnte und europäische Bürgerrechte ausgehöhlt werden. Politiker wie Konstantin von Notz (Grüne) und Bürgerrechtler stellen die Verfassungsmäßigkeit der Befugnisse infrage, da die Maßnahmen potenziell alle Bürger betreffen könnten, nicht nur Verdächtige.
Außerdem wird vor einem möglichen „Lex Palantir“ gewarnt: Die Befürchtung ist, dass die Gesetze den Einsatz großer, intransparenter Analyseplattformen erleichtern und so technologische Abhängigkeiten sowie undurchsichtige Entscheidungsprozesse fördern. Es gibt auch Hinweise auf mögliche Konflikte mit der EU-KI-Verordnung, die biometrische Fernidentifizierung streng regelt.
Stand des Verfahrens
Gegen das Paket läuft bereits eine Petition mit mehr als 140.000 Unterschriften. Die Entwürfe sollen nun in Bundestag und Bundesrat weiter beraten werden.
Kurz-Erklärungen
- Biometrischer Abgleich: automatischer Vergleich von Gesichtsmerkmalen, um Personen zu identifizieren.
- KI/Analysesoftware: Programme, die Muster in großen Datenmengen erkennen und Vorschläge liefern; die finale Entscheidung soll laut Gesetz weiterhin beim Menschen liegen.
- Palantir / Clearview AI / PimEyes: Unternehmen, die auf große Datenanalyse beziehungsweise Gesichtssuche im Netz spezialisiert sind; Kritiker sehen dort Risiken für Datenschutz und staatliche Kontrolle.
Quellen
- Quelle: Bundesregierung
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




