Die ZAK stuft KI-Antworten als eigene Medieninhalte ein.
In Kürze
- KI-Overviews verdrängen klassische Links
- Gutachten: DSA-Privileg greift nicht
- Anbieter können Bescheide anfechten
Erstmals haben deutsche Medienaufsichtsbehörden formell gegen Google und den KI-Chatbot Perplexity entschieden: KI-generierte Antworten gelten demnach nicht als neutrale Vermittlung, sondern als eigene Inhalte der Anbieter. Zuständig für die Entscheidung ist die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht).
Worum es konkret geht
Die Behörden nehmen insbesondere Googles „AI Overviews“ — kurze, automatisch erzeugte Zusammenfassungen oberhalb der regulären Suchergebnisse — sowie Perplexitys Chatbot ins Visier. Beide zeigen KI-Texte prominent an und verknüpfen sie mit weiterführenden Links oder Übersichtsseiten. Die ZAK argumentiert, dass diese KI-Antworten die übliche Liste journalistischer Links verdrängen und deren Auffindbarkeit verschlechtern. Dadurch würden journalistische Angebote benachteiligt.
Perplexity vor allem wird zusätzlich vorgeworfen, durch die Auswahl und Einbindung fremder Inhalte (Quellen, Linklisten) aktiv zu beeinflussen, welche externen Angebote sichtbar sind. Das mache den Dienst zu einem Medienvermittler mit den damit verbundenen Pflichten nach Medienrecht.
Gutachten untermauert rechtliche Sicht
Ein Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch stützt die Entscheidung: Generative KI verändere die Informationssuche im Netz grundlegend. Viele Nutzer blieben bei den KI-Antworten hängen, folgten den klassischen Verlagsseiten seltener, und die Gatekeeper-Rolle der Plattformen nehme zu, heißt es. Die Autoren kommen außerdem zu dem Schluss, dass das Haftungsprivileg des EU-Digital-Services-Act (DSA) hier nicht greife: KI-Antworten sind nach ihrer Auffassung eigene Inhalte des Anbieters, weshalb sich Plattformen nicht allein auf das DSA berufen können, wenn etwa Fehler oder erfundene Aussagen („Halluzinationen“) in den Texten auftauchen.
Eine Ausnahme gebe es dem Gutachten zufolge nur dann, wenn für Nutzerinnen und Nutzer eindeutig erkennbar sei, dass ausschließlich unveränderte Fremdinhalte wiedergegeben würden.
Rechtlicher und praktischer Spielraum
Die ZAK-Bescheide können von den betroffenen Anbietern angefochten werden; ein Gerichtsverfahren ist möglich. Bislang existiert noch keine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten und ihrer medienrechtlichen Einordnung, sodass das weitere Verfahren und mögliche Urteile wegweisend sein dürften.
Warum das für dich relevant ist
KI-gestützte Suchfunktionen können beeinflussen, was du zuerst siehst — und damit, welche journalistischen Angebote überhaupt Aufmerksamkeit bekommen. Die Entscheidung der ZAK legt den rechtlichen Grundstein dafür, dass KI-Anbieter künftig stärker transparenz- und medienrechtlichen Anforderungen genügen müssen. Gleichzeitig bedeutet das: Haftungsfragen für fehlerhafte KI-Antworten stehen auf dem Prüfstand, und die Anbieter haben die Möglichkeit, juristisch gegen die Bescheide vorzugehen.
Quellen
- Quelle: Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




