VG Hamburg: ChatGPT in benoteter Arbeit kann als Täuschung gelten

11.01.2026 | Allgemein, KI

VG Hamburg: Text-KI in benoteten Arbeiten kann Täuschung sein.

In Kürze

  • KI-Nutzung kann Täuschung sein
  • Schule darf bei Auffälligkeiten prüfen
  • KI-Hilfe vorher offenlegen

Wenn du bei einer benoteten Schulaufgabe Text-KI wie ChatGPT, Gemini oder Claude einsetzt, kann das als Täuschungsversuch gewertet werden — auch wenn deine Schule die Tools nicht namentlich verboten hat. So hat das Verwaltungsgericht Hamburg am 15. Dezember entschieden (Az. 2 E 8786/25).

Der konkrete Fall

Ein Neuntklässler reichte im Englischunterricht ein „Reading Log“ ein, dessen Sprache deutlich besser war als seine unter Aufsicht geschriebene Klassenarbeit. Auf Nachfrage gab der Schüler zu, ChatGPT zur Erstellung genutzt zu haben. Die Schule bewertete die Arbeit mit „ungenügend“. Ein Eilantrag gegen diese Bewertung wurde vom Gericht abgelehnt.

Worum es rechtlich geht

Das Gericht betont, dass bei benoteten Arbeiten Eigenständigkeit verlangt wird. Generative KI kann zentrale Prüfungsleistungen übernehmen —

  • Satzbau
  • Wortwahl
  • Grammatik

— und ähnelt damit Hilfe durch Dritte oder Abschreiben. Deshalb ist die Nutzung solcher Systeme ohne vorherige Genehmigung problematisch.

Schon eine allgemeine Anweisung wie „formuliere in eigenen Worten“ kann den Einsatz von KI ausschließen. Für den Tatbestand der Täuschung genügt dabei sogenannter „bedingter Vorsatz“: Es reicht, wenn ein Schüler es für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass sein Verhalten unzulässig ist.

Beweis- und Praxisfragen

  • Formal trägt die Schule die Beweislast, kann aber bei begründetem Verdacht handeln.
  • Ein Geständnis nach Konfrontation mit der Lehrkraft reicht in vielen Fällen für Sanktionen aus.
  • Lehrkräfte, die bei auffälligen Leistungssteigerungen nachfragen, stehen rechtlich auf sicherem Boden — Verdachtsabklärung ist erlaubt und zulässig.
  • Für Schüler und Eltern bedeutet das: Jede Form von KI-Unterstützung, die in eine benotete Leistung einfließt — selbst reine Formulierungshilfe — muss offengelegt und vorher genehmigt werden, wenn sie zulässig sein soll.

Bemerkung des Gerichts

Das Gericht erwartet zudem, dass Schülerinnen und Schüler, insbesondere in höheren Klassenstufen, elterliche Argumente zur angeblich „rechtmäßigen“ Nutzung von KI kritisch hinterfragen und nicht ohne Rücksprache handeln.

Ohne klare Genehmigung ist der Einsatz von Text-KI in benoteten Arbeiten riskant und kann als Täuschung gewertet werden.

Quellen

  • Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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