Verlage klagen bei der EU gegen Googles KI‑Antworten.
In Kürze
- Antworten statt Links
- Keine Vergütung
- EU prüft Rechte
Google unter Beschuss: Verleger reichen Beschwerde bei der EU ein
Ein Verband großer europäischer Verlage hat offiziell Beschwerde gegen Googles KI-Funktionen in der Suche bei der EU‑Kommission eingereicht. Das European Publisher Council sieht darin einen möglichen Verstoß gegen EU‑Wettbewerbsrecht und warnt vor Folgen für das offene Web. Die Eingabe ergänzt eine bereits laufende Untersuchung der Kommission.
Worum es geht
Der Verband wirft Google vor, die klassische Suchfunktion von einem Weiterleitungsdienst zu einer „Antwortmaschine“ umgebaut zu haben. Laut Beschwerde würden Originalartikel und deren Sichtbarkeit durch direkte Antworten ersetzt, wodurch Nutzer im Google‑Ökosystem gehalten würden. Das könne ein missbräuchliches Verhalten einer marktbeherrschenden Stellung darstellen.
Nutzung ohne Bezahlung
Kernpunkt der Kritik ist die Nutzung journalistischer Inhalte ohne angemessene Vergütung: Verleger sehen ihre Texte sowohl für die unmittelbare Erzeugung von Antworten als auch zum Training der KI‑Modelle verwendet, ohne dass dafür Zahlungen oder andere Ausgleiche erfolgen. Der Verband fordert deshalb ein neues Vergütungssystem, mit dem Verlage für die Nutzung ihrer Inhalte durch KI‑Dienste entlohnt werden.
Risiko für Verlage und Journalismus
Die Verleger warnen, dass sinkende Leserbindung und Vertrauensverluste schwer bis gar nicht wieder gutzumachen seien. Langfristig drohten dadurch Schäden für die Vielfalt und Qualität von Informationsangeboten. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass KI‑Dienste selbst auf eine vielfältige Quellenlage angewiesen sind — sollten diese Quellen versiegen, wären auch die Dienste betroffen.
Wie andere Anbieter vorgehen
In der Beschwerde wird ein Vergleich zu anderen KI‑Anbietern gezogen: Firmen wie OpenAI oder Perplexity würden teilweise Lizenzverträge oder Partnerschaften mit Inhalteanbietern schließen. Google habe solche Abkommen bislang nicht abgeschlossen, kritisiert der Verband. Außerdem moniert er, dass die Präsenz in der normalen Suche offenbar davon abhängig gemacht werde, Inhalte zugleich kostenlos für KI‑Anwendungen bereitzustellen.
Urheberrechtliche Aspekte
Teil der Eingabe sind Hinweise auf Verstöße gegen EU‑Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, darunter das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Dieses Recht kann Plattformen dazu verpflichten, für das Anzeigen von Ausschnitten zu zahlen. Ein praktisches Problem bei KI‑Antworten ist jedoch, dass oft nicht klar nachweisbar ist, aus welchen Quellen einzelne Informationen stammen — das erschwert die Durchsetzung solcher Ansprüche.
Was jetzt passiert
Die Beschwerde ergänzt die Prüfungen der EU‑Kommission und könnte weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen. Der Verlagsverband verlangt verbindliche Regelungen zur Vergütung und zur Nutzung von Presseinhalten durch KI‑Dienste; wie die Kommission darauf reagiert und ob sich Googles Geschäftsmodelle ändern, bleibt abzuwarten.
Quellen
- Quelle: European Publisher Council / European Commission / Google
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




