Axel Scheffler prüft rechtliche Schritte, weil KI-Generatoren Figuren erzeugen, die seinem Grüffelo sehr ähnlich sind.
In Kürze
- KI-Generatoren liefern Illustrationen, die Schefflers Figuren stark ähneln
- Scheffler holt juristischen Rat ein und stimmt sich mit Verlagen ab
- Penguin/Carlsen-Klagen zeigen wachsenden Streit um Trainingsdaten
Axel Scheffler erwägt Klage: Wenn KI Figuren nachmalt, wird’s eng für Illustratoren
Axel Scheffler, der Illustrator des Grüffelo, denkt über rechtliche Schritte gegen Betreiber generativer KI-Systeme nach. Scheffler sagte der Zeitung Zeit, dass ihn Bilder aus Chatbots alarmierten: Auf einfache Aufforderung lieferten diese binnen kurzer Zeit Illustrationen, die seinen Figuren sehr ähnlich sähen — nur die Hintergründe weichen ab. Er erkenne seine Figuren eindeutig wieder, so Scheffler, und zieht deshalb eine Klage in Betracht. Parallel spricht er mit seinen Verlagen über institutionelle Unterstützung und holt juristischen Rat ein. Er würde sich zudem gern mit anderen Künstlerinnen und Künstlern zusammenschließen, um gemeinsam vorzugehen.
Rechtsstreitigkeiten gegen KI-Anbieter
Die Auseinandersetzung ist Teil einer größeren Welle juristischer Schritte gegen KI-Anbieter.
- Penguin Random House hat als erster europäischer Verlag OpenAI verklagt und wirft dem Unternehmen Urheberrechtsverletzungen rund um den „kleinen Drachen Kokosnuss“ vor.
- Der Carlsen Verlag klagt gemeinsam mit Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn gegen OpenAI wegen des „NEINhorn“; Kläger bemängeln, die KI habe sogar komplette Druckvorlagen einschließlich Umschlag und einer gefälschten ISBN erstellt.
Stellungnahme von OpenAI
OpenAI hat formell Stellung genommen: Das Unternehmen betont, die Modelle speicherten keine Daten wie eine klassische Datenbank und würden Inhalte nicht 1:1 wiedergeben. Vielmehr erhielten die Systeme Muster aus sehr vielen Beispielen, aus denen sie neue Inhalte erzeugten. In dieser Beschreibung fallen auch die sogenannten Sprachmodelle: KI-Systeme, die Texte oder Bilder erzeugen, indem sie aus vielen Beispielen Muster ableiten.
Gefährdete Bereiche: Kinder- und Jugendliteratur
Kinder- und Jugendliteratur gilt in der Branche als besonders gefährdet. Dort lebt viel von der engen Verzahnung von Text und Bild, und visuelle Nachahmungen fallen entsprechend stark ins Auge. Verlage und Kreative fordern deshalb klarere rechtliche Rahmenbedingungen und besseren Schutz gegen die unautorisierte Nutzung kreativer Werke als Trainingsdaten.
Sollte Scheffler tatsächlich klagen, würde das den Druck auf die großen Technologieanbieter weiter erhöhen — und die Debatte um den Umgang mit geschützten Werken in KI-Trainingsdaten weiter anheizen.
Quellen
- Quelle: Axel Scheffler
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




