Sachsen weitet Polizeibefugnisse deutlich aus – neues Gesetz gilt sofort

26.06.2026 | Allgemein, KI

Sachsen weitet Polizei-Befugnisse für digitale Überwachung aus; Gesetz gilt sofort.

  • Knappe Mehrheit
  • KI-Video & Staatstrojaner
  • Grundrechtskritik

Sachsen weitet Polizeibefugnisse deutlich aus — Gesetz gilt seit Donnerstag

Der Sächsische Landtag hat am Donnerstag ein umfassend erweitertes Polizeigesetz verabschiedet, das der Polizei neue digitale Überwachungsinstrumente erlaubt. Das Gesetz trat sofort in Kraft.

Abstimmung und Zeitdruck

Die Entscheidung fiel knapp: 60 Abgeordnete stimmten zu, 53 dagegen. Entscheidender Faktor war die Unterstützung der Bürgerlichen Sozialen Wählergemeinschaft (BSW): 11 von 15 BSW-Abgeordneten stimmten mit der Regierungskoalition aus CDU und SPD. Grüne, Linke und AfD lehnten die Novelle ab, ein SPD-Abgeordneter enthielt sich. Zeitdruck kam hinzu: Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte Teile des bisherigen Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft und eine Neuregelung bis Ende Juni verlangt — ansonsten wären bestimmte Befugnisse weggefallen.

Was das Gesetz erlaubt

Das neue Gesetz erweitert die digitalen Überwachungsmöglichkeiten der Polizei spürbar:

  • KI-gestützte Videoüberwachung an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten: Systeme sollen Personen automatisch über mehrere Kameras hinweg verfolgen, Verhaltensmuster und gefährliche Gegenstände erkennen und Gesichter in Echtzeit biometrisch fernidentifizieren (das heißt: automatische Abgleiche mit gespeicherten Bilddaten oder Datenbanken).
  • Verdeckte Kennzeichenscanner im fließenden Verkehr, unter anderem zur Aufspürung gestohlener Fahrzeuge.
  • Internetüberwachung mit Abgleich von Gesichtern und Stimmen gegen öffentlich zugängliche Daten im Netz.
  • Überwachung verschlüsselter Messenger wie WhatsApp durch den Einsatz sogenannter Staatstrojaner — also spezieller Software, die verschlüsselte Kommunikation auf einem Gerät ausspähen kann.
  • Ausgeweitete Regelungen für Maßnahmen wie Drohnenabwehr.

Reaktionen aus der Politik und von IT-Szene

Innenminister Armin Schuster (CDU) bezeichnete die Novelle als notwendigen Kompromiss zwischen Sicherheit und Rechtsstaat. Vertreter der SPD betonten den Bedarf, mit den großen Datenmengen im Polizeialltag umgehen zu können. Deutliche Kritik kam von Grünen und Linken: Die Grünen sprachen von einem Eingriff in Grundrechte und warnten vor intransparenten Algorithmen; die Linke warf der Regierung vor, die parlamentarische Debatte durch den Zeitdruck zu behindern. Der Chaos Computer Club warnte vor dem Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur mit hohem Missbrauchspotenzial.

Zugeständnisse der Koalition

  • Um die Zustimmung der BSW zu sichern, strich die Koalition eine geplante Big-Data-Software des US-Anbieters Palantir aus dem Paket.
  • Außerdem wurde der Einsatz von Tasern auf Spezialeinheiten beschränkt. Kritiker bleiben dennoch skeptisch, ob alternative Systeme die verfassungsrechtlichen Bedenken ausräumen.

Ausblick auf rechtliche Schritte

Eine schnelle Normenkontrollklage gegen das Gesetz gilt als unwahrscheinlich — für eine solche Klage sind mindestens 30 Stimmen im Landtag nötig; Grüne und Linke bringen zusammen nur 13 Mandate auf.

Quellen

  • Quelle: Sächsischer Landtag
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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