LG Berlin lehnt Eilantrag gegen Googles AI-Overviews ab und setzt vorläufig auf Plattformfreiheit.
In Kürze
- Landgericht: Keine markenrechtliche Nutzung durch Google
- Gericht sieht Google als technische Plattform, Nutzer erkennen Format
- Experten und ein Münchener Urteil sehen Google dagegen verantwortlich; Streit geht weiter
Google liefert bei Suchanfragen zunehmend fertige KI-Antworten — und das sorgt jetzt für Streit mit Luxusparfum-Herstellern. Ein Eilantrag gegen die Praxis wurde vom Landgericht Berlin II abgelehnt (Az.: 52 O 62/26 eV).
Was ist das Problem?
Die sogenannten AI Overviews sind keine reine Linkliste mehr, sondern formulierte Antworten, die von einer KI erzeugt werden. In einigen Fällen nennen diese Antworten Markennamen von Luxusparfums und verlinken zeitgleich auf Händler, die günstigere „Duftzwillinge“ anbieten. Für etablierte Marken besteht die Befürchtung, dass ihre Bekanntheit so den Nachahmern zugutekommt.
Der Eilantrag
Ein großer Parfumkonzern beantragte per einstweiliger Verfügung, Google diese Praxis zu untersagen. Das Landgericht Berlin II wies den Antrag zurück; Auszüge des Urteils wurden von Rechtsanwalt Tobias Freudenberg auf LinkedIn veröffentlicht.
So begründete das Gericht seine Entscheidung
- Keine Markenverletzung: Nach bisheriger Rechtsprechung erfordere eine Markenrechtsverletzung, dass ein Akteur ein Zeichen aktiv und kontrolliert in seiner eigenen kommerziellen Kommunikation verwende. Das sah das Gericht hier nicht gegeben.
- Google als technische Plattform: Google habe nur die technischen Voraussetzungen geschaffen und fasse fremde Inhalte zusammen, ohne bestimmenden Einfluss auf die konkrete Auswahl oder den Wortlaut der Ergebnisse auszuüben.
- Wahrnehmung durch Nutzer: Die Richter gingen davon aus, dass ein durchschnittlicher Nutzer erkennt, dass es sich bei den KI-Antworten um ein neues Ergebnisformat — also Zusammenfassungen — handelt. Hinweise wie Links, Snippets, Vorschaubilder, die Platzierung und geschaltete Werbung würden den vermittelnden Charakter verdeutlichen.
- Werbung und Wettbewerb: Die geschaltete Werbung wertete das Gericht nicht als markenmäßige Nutzung, weil Google Werbekunden lediglich Keywords zur Buchung bereitstelle. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche scheiterten ebenfalls, weil Google kein direkter Wettbewerber des Parfumherstellers sei.
Kritik von Fachleuten
David Schneeberger hält das Bild vom „informierten Nutzer“ für unrealistisch. Seiner Meinung nach wirken KI-Antworten immer überzeugender, die ursprünglichen Quellen treten optisch in den Hintergrund, und das Bewusstsein der Nutzer für den zusammenfassenden Charakter könne schwinden — das müsse rechtlich berücksichtigt werden.
Peter Hense argumentiert, Google gewichte und kalibriere Ergebnisse aktiv durch komplexe Algorithmen; daraus folge, dass die Zusammenfassungen als dem Konzern zurechenbare Inhalte zu bewerten seien.
Ein gegenteiliges Urteil aus München
Nicht alle Gerichte urteilen gleich: Das Landgericht München I kam in einem anderen, nicht-markenrechtlichen Verfahren kürzlich zu dem Ergebnis, dass Google für KI-generierte Antworten verantwortlich sei, weil diese nicht bloß Anzeigen von Suchergebnissen, sondern eigene, dem Unternehmen zurechenbare Inhalte darstellten.
Rechtliche Bedeutung
Das Berliner Urteil ist ein erster Präzedenzfall zur Frage der Markenhaftung von KI-Suchfunktionen — aber keine abschließende Entscheidung. Andere Gerichte und Fachleute sehen die Lage anders, sodass die juristische Auseinandersetzung über die Haftung von KI-Suchmaschinen weiterläuft.
Quellen
- Quelle: Google
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




