Niedersachsen plant mehr Überwachung mit KI, Biometrie und Datensammlung.
In Kürze
- Echtzeit-Gesichtserkennung
- Zentrale Datenplattform
- Datenschutz warnt
Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper schlägt im Tätigkeitsbericht 2025 Alarm: Geplante Änderungen am niedersächsischen Sicherheits- und Ordungsdienstgesetz (NPOG) würden laut Behörde die Überwachungsbefugnisse massiv ausweiten — unter anderem durch stärkeren Einsatz von Künstlicher Intelligenz und biometrischen Verfahren.
Was im Gesetzesentwurf steht
Der Entwurf sieht mehrere neue Befugnisse für Polizei und Sicherheitsbehörden vor:
- „Intelligente“ Videoüberwachung im öffentlichen Raum.
- Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung: Erkennung von Gesichtern oder ähnlichen Merkmalen aus der Distanz.
- Nachträglicher Abgleich von Aufnahmen mit öffentlich zugänglichen Internetdaten.
- Rechtliche Grundlagen für automatisierte Datenanalysen und zentrale Plattformen zur Zusammenführung bisher getrennter Polizeidaten.
- Mehr Polizeidrohnen und eine erweiterte Nutzung elektronischer Fußfesseln bei Fällen häuslicher Gewalt.
Die Landesregierung begründet die Vorschläge mit technischen Entwicklungen und neuen Bedrohungsszenarien; der Entwurf wurde nach Beobachtern zügig eingebracht. Lehmkemper hatte bereits eine Stellungnahme abgegeben, die zunächst nicht öffentlich war — im Jahresbericht legt er seine Kritik jetzt offen.
Die zentralen Kritikpunkte der Aufsichtsbehörde
Lehmkemper sieht in mehreren Punkten erhebliche datenschutzrechtliche Probleme:
- Biometrische Echtzeit-Identifizierung: Der Anwendungsbereich sei zu weit gefasst, weil eine sehr große Zahl von Menschen betroffen wäre und die Maßnahmen räumlich großflächig greifen könnten.
- Videoüberwachung: Wegen des tiefen Eingriffs in die Privatsphäre fordert die Behörde strengere Anforderungen an Zweckbindung, Speicherung und Kontrolle von Aufnahmen.
- Nachträglicher Abgleich mit Internetdaten: Es fehle eine konkrete Auseinandersetzung mit der EU-KI-Verordnung und Vorgaben, wie verbotene oder riskante KI-Praktiken technisch ausgeschlossen werden sollen.
- Automatisierte Datenanalyse als Paradigmenwechsel: Lehmkemper warnt, dass bislang für einzelne Vorgänge gespeicherte Daten auf einer zentralen Plattform zusammengeführt würden — ein Eingriff in die gesetzliche Zweckbindung, die Daten nur für den ursprünglichen Zweck verwenden soll.
- Umfang der Betroffenen und Datentypen: Nicht nur Verdächtige wären betroffen, sondern auch Zeuginnen, Opfer und Unbeteiligte. Geplant ist offenbar die Einbeziehung von Telekommunikationsdaten, einschließlich Gesprächsinhalten. Für den Einsatz von KI-Systemen fehlten klare Grenzen und technische Vorgaben.
- Unbestimmte Datenmengen und fehlende technische Spezifikationen: Diese machen die Regelung aus Sicht der Aufsichtsbehörde problematisch.
Positives in der Vorlage
Lehmkemper begrüßt einige Punkte im Entwurf: Paragraph 33 sieht eine Prüfung zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung vor und verpflichtet, im Zweifel die Datenschutzaufsicht einzubinden. Außerdem gibt die Behörde Hinweise, wie Drohneneinsätze datenschutzkonform ausgestaltet werden könnten.
Reaktionen aus Regierung und Gesellschaft
Das Innenministerium hat viele der vorgebrachten Bedenken weitgehend unbeachtet gelassen. Lehmkemper trug seine Kritik im Februar erneut in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss vor. Zivilgesellschaftliche Gruppen, etwa das Bündnis NoNPOG, teilen zahlreiche Einwände: Sie warnen vor präventiver Überwachung und kritisieren mangelnde Transparenz im Gesetzgebungsprozess.
Warum das für dich relevant ist
Wenn der Entwurf so in Kraft tritt, könnten Polizei und Behörden deutlich mehr Daten zusammenführen und automatisiert auswerten — mit direkten Auswirkungen auf Privatsphäre und Grundrechte. Der Streit dreht sich nicht allein um Technik, sondern um die Frage, wie viel Überwachung und automatisierte Auswertung in einer demokratischen Gesellschaft akzeptiert werden.
Quellen
- Quelle: Niedersächsischer Datenschutzbeauftragter
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




