Meta plant KI-Training mit Nutzerdaten – Datenschutz in Gefahr?

20.05.2025 | Allgemein, KI

Meta will ab Mai persönliche Daten europäischer Nutzer für KI-Modelle nutzen. Verbraucherschützer und Datenschutzbeauftragte schlagen Alarm.

In Kürze

  • Meta greift auf historische Nutzerdaten zurück
  • Datenschutzbeauftragte fordern Widerspruch von Nutzern
  • Urheberrechtsfragen bleiben ungelöst

Meta plant die Nutzung von Nutzerdaten zur Verbesserung von KI-Modellen

Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, hat große Pläne: Ab dem 27. Mai will der Konzern die Daten aller volljährigen Nutzer in Europa nutzen, um seine KI-Modelle, darunter das Sprachmodell LLaMA, zu verbessern. Das Besondere daran? Meta möchte nicht nur aktuelle Daten verwenden, sondern auch auf vergangene Informationen zurückgreifen. Das bedeutet, dass du aktiv widersprechen musst, wenn du nicht möchtest, dass deine Daten für diese Zwecke genutzt werden. Besonders wichtig ist das für alle, die eine Facebook-Fanpage betreiben – hier musst du selbst tätig werden, denn das Opt-out gilt nur für persönliche Profilinhalte.

Datenschutzbedenken und öffentliche Reaktionen

Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat sich bereits zu Wort gemeldet und appelliert an öffentliche Stellen, die solche Fanpages nutzen, Verantwortung zu übernehmen. Sie fordert dazu auf, dem KI-Training zu widersprechen, um die Datensicherheit der Bürger zu gewährleisten. Ein klarer Aufruf, der zeigt, wie ernst die Lage ist.

Verbraucherschützer sind ebenfalls alarmiert. Sie machen sich Sorgen darüber, dass KI-Modelle mit persönlichen Daten trainiert werden, ohne dass diese Daten später wieder entfernt werden können. In einem rechtlichen Schritt haben sie Meta aufgefordert, diese Praxis zu stoppen, da auch sensible Informationen betroffen sein könnten. Dabei wird betont, dass ein Verweis auf „berechtigtes Interesse“ nicht ausreicht, um diese Bedenken auszuräumen.

Urheberrechtliche Bedenken

Zusätzlich gibt es urheberrechtliche Bedenken. KI-Anbieter wie Meta nutzen Inhalte oft ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Das EU-Amt für geistiges Eigentum hat die Notwendigkeit klarer Informationen und einen transparenten Umgang mit Urheberrechten hervorgehoben.

In der EU erlaubt die neue Urheberrechtsnovelle, legal zugängliche Inhalte für das KI-Training zu verwenden, solange dies nicht zu kommerziellen Zwecken geschieht. Rechteinhaber haben jedoch die Möglichkeit, solche Nutzungen auszuschließen, indem sie dies maschinenlesbar, etwa über die Datei „robots.txt“, kenntlich machen. Dieses komplexe Thema verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine Balance zwischen technologischen Fortschritten und dem Schutz persönlicher Daten zu finden.

Quellen

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Dieser Artikel wurde vollständig mit KI generiert und ist Teil des Projektes KI News Daily der Pickert GmbH.

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