Das LG Berlin hat den Eilantrag des BFFS abgewiesen und erlaubt dem VDS, Mitverantwortung am Wortlaut einer Netflix‑AOR zu benennen.
In Kürze
- Gericht sieht VDS‑Äußerungen als durch Meinungsfreiheit geschützt
- BFFS soll an Ausgestaltung beteiligt gewesen sein; AOR verweist auf BFFS‑Regelung
- BFFS kann Berufung einlegen; Streit gilt KI‑Einsatz beim Synchronsprechen
Das Landgericht Berlin hat am 8. Juli 2026 entschieden: Der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) darf weiter öffentlich behaupten, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) trage Mitverantwortung für Teile der umstrittenen Netflix‑AOR‑Vereinbarung. Der Eilantrag des BFFS, der drei Formulierungen aus einer VDS‑Pressemitteilung vom 17. April 2026 verbieten wollte, wurde vollständig abgewiesen (Az. 7 O 245/26 eV). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der BFFS kann Berufung einlegen.
Was das Gericht begründet hat
Das Gericht wertete die Äußerungen des VDS als zulässige Meinungsäußerungen, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Entscheidend war nach Auffassung des Gerichts, dass der BFFS nachweislich an der Ausgestaltung der Regelungen mitgewirkt habe, deren Wortlaut später in die AOR (Assignment of Rights) übernommen wurde. In der AOR selbst werde in Ziffer 15 sogar auf eine zwischen BFFS und Netflix geschlossene Regelung verwiesen. Zudem sah das Gericht in der VDS‑Mitteilung ein legitimes öffentliches Informationsinteresse, weil sie zur laufenden Debatte über den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Synchronbereich beiträgt.
Worum es bei der Auseinandersetzung konkret geht
Im Kern streitet die Branche über den Einsatz von KI‑Techniken beim Synchronsprechen — also Verfahren, mit denen Stimmen erzeugt oder verändert werden können — und darüber, welche Rechte und Schutzmechanismen Sprecher:innen zustehen. Die AOR regelt die Übertragung von Rechten an Netflix; strittig ist, inwieweit Vereinbarungen zwischen Netflix und Interessenvertretungen wie dem BFFS Einfluss auf den Wortlaut der AOR genommen haben.
Die Positionen der Parteien
Der VDS hatte öffentlich argumentiert, die zwischen BFFS und Netflix getroffenen Regeln seien direkt in die AOR eingeflossen, weshalb die Kritik am BFFS als Mitverantwortung vertretbar sei. Als Beleg führte der VDS an, dass der BFFS die AOR zunächst überwiegend positiv dargestellt und seine Mitglieder aufgefordert habe, weiter für Netflix zu arbeiten (Zitate aus Juni 2025 und Januar 2026).
Im Prozess präsentierte sich der BFFS jedoch kritischer: Nach Darstellung des VDS hätten BFFS‑Anwälte später bestimmte Klauseln als problematisch bezeichnet — etwa:
- eine Schiedsvereinbarung (Arbitration), die faktisch einstweiligen Rechtsschutz ausschließen könne,
- Datenschutzbestimmungen, die beim BFFS nicht verhandelt worden seien und als bedenklich gelten würden.
Reaktionen und nächste Schritte
Der VDS erklärte, die Sache für sich damit als geklärt zu betrachten; man wolle sich weiterhin auf Verhandlungen mit Netflix und auf den Schutz der Sprecher:innen konzentrieren und bot dem BFFS Zusammenarbeit an.
Der BFFS hingegen behält die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Quellen
- Quelle: Bundesverband Schauspiel (BFFS) / Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS)
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




