KI-Überwachung im Westbad vorerst ausgesetzt: vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung fehlt.
In Kürze
- Lynxight wertet 19 Kameras im Schwimmbereich aus
- DSFA nach DSGVO vor Inbetriebnahme nötig
- Ähnliche Systeme laufen bereits in anderen Bädern
Betrieb eines KI-gestützten Überwachungssystems im Westbad vorerst gestoppt
In Bremen ist der Betrieb eines KI-gestützten Überwachungssystems im Westbad vorerst gestoppt worden – weil eine vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) fehlt. Die Bremer Bäder GmbH hat das dem Landesdatenschutzbeauftragten mitgeteilt und die Anlage abgeschaltet, bevor sie vollständig in Betrieb genommen wurde.
Worum geht’s?
Das System der israelischen Firma Lynxight wertet Bilder von 19 Kameras im Schwimmbereich aus, um mögliche Ertrinkungsfälle zu erkennen und Personal zu alarmieren. Das Westbad im Stadtteil Walle war nach einem dreijährigen Neubau im Sommer wiedereröffnet worden; der Einsatz der KI sollte dort offenbar zur Sicherheit beitragen.
Warum die DSFA wichtig ist
Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine DSFA verpflichtend, wenn eine „systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche“ möglich ist. Eine DSFA ist eine vorab erstellte Bewertung der datenschutzrechtlichen Risiken. Landesdatenschutzbeauftragter Timo Utermark betonte, dass eine solche Bewertung vor der Inbetriebnahme vorliegen muss und begrüßte deshalb den Aufschub.
Einsatz an anderen Standorten
Lynxights Technik wird Schätzungen zufolge in rund 200 Bädern in Deutschland eingesetzt, etwa im Nettebad in Osnabrück oder im Billebad in Hamburg. In Hamburg sei die Einführung in enger Abstimmung mit dem dortigen Datenschutzbeauftragten erfolgt, heißt es.
Weitere Tests in Bremen
Der Fall im Westbad ist Teil eines größeren Bremer Trends: Auch die Verkehrsbetriebe BSAG testen in diesem Jahr ein System namens „AI‑Watch“ vom Bremer Unternehmen JAAI, das aggressives Verhalten in Straßenbahnen erkennen soll. Auch hier äußerte der Landesdatenschutzbeauftragte Vorbehalte: Er fordert Zahlen darüber, wie viele Vorfälle erkannt wurden und ob diese Erkennungen zu Strafverfolgung oder konkreter Gefahrenabwehr geführt haben. Eine Evaluation ist zum Ende der Pilotphase geplant.
Quellen
- Quelle: Bremer Bäder GmbH / Landesbeauftragte für Datenschutz Bremen
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




