KI hilft Gerichten bei Anonymisierung, Aktenanalyse und Schriftsätzen. Entscheidungen bleiben menschlich. Regeln, Schulung und Förderung sind geplant.
In Kürze
- KI-Tools laufen bereits in mehreren Bundesländern (Anonymisierung, Analyse, Schriftsätze)
- Richterinnen und Richter treffen die finale Entscheidung; EU stuft Systeme als Hochrisiko ein
- Bund‑Länder‑Strategie: Schulung, Finanzierung und Umsetzung bis Ende 2026
KI-Tools arbeiten schon mit — Richterinnen und Richter entscheiden
Künstliche Intelligenz ist kein Zukunftsversprechen mehr in der Justiz: Anonymisierung von Urteilen, Aufbereitung und Analyse von Verfahrensakten oder das Formulieren von Schriftsätzen — solche Anwendungen laufen in mehreren Bundesländern bereits im Alltag. Gesetzlich bleibt aber klar: Die letzte richterliche Entscheidung muss ein Mensch treffen; die Verfassung kennt keine „Blackbox-Entscheidung“.
Automatisch erstellte Schriftsätze und staatliche Einschätzung
Gerichte berichten, dass vermehrt automatisch erzeugte Schriftsätze bei ihnen eingehen. Die Bundesregierung dagegen sagt, es gebe keine belastbaren Zahlen oder systematische Hinweise auf einen Anstieg. Das Bundesjustizministerium bestätigt aber, dass KI-Programme zur Formulierung von Schriftsätzen genutzt werden — und verweist darauf, dass das kein völlig neuer Trend ist. In einzelnen Fällen sorgte die automatisierte Textproduktion jedoch für Probleme: KI-Systeme erzeugten erfundene Aktenzeichen oder nannten nicht existente Urteile, woraufhin Berliner Richter Anwältinnen und Anwälte gerügt haben.
Welche Projekte laufen in den Ländern?
Mehrere Bundesländer testen oder setzen spezifische Anwendungen ein:
- Niedersachsen und Bayern betreiben Projekte mit dem Namen „Aleks“ zur Anonymisierung und Unterstützung bei Routineaufgaben.
- Hessen und Baden-Württemberg arbeiten mit „Jano“; dieses System ist in der Zivilgerichtsbarkeit seit Dezember im Regelbetrieb.
- Niedersachsen nutzt außerdem „Maki“ für Massenverfahren und zur Analyse umfangreicher Aktenbestände.
Erste Erfahrungen zeigen: Bei routinemäßigen Aufgaben erzielen die Algorithmen oft bessere Trefferquoten als manuelle Bearbeitung. Gleichzeitig treten Fehler auf, etwa wenn die KI falsche Quellen oder erfundene Details nennt — ein Problem, das Vertrauen und Haftungsfragen berührt.
Risiken und rechtliche Vorgaben
Die Regierung warnt vor typischen Gefahren: Verzerrungen durch fehlerhafte oder unvollständige Daten, blindes Vertrauen in automatische Vorschläge, mangelnde Nachvollziehbarkeit und Manipulationsrisiken. Deshalb fallen KI-Systeme zur Entscheidungsunterstützung im Justizbereich unter die EU-KI-Verordnung. Diese stuft solche Systeme als „Hochrisiko“ ein und verbindlich vor: sie müssen ein Risikomanagement haben, hohe Datenqualität liefern, lückenlos dokumentiert sein, bestimmte Cybersicherheitsstandards erfüllen und von menschlicher Aufsicht begleitet werden.
„Hochrisiko“ heißt in diesem Kontext: besondere rechtliche Anforderungen, weil Fehler gravierende Folgen haben können.
Menschliche Verantwortung und Qualifikation
Die richterliche Unabhängigkeit zieht klare Grenzen: KI darf unterstützen, nicht entscheiden. Richterinnen und Richter tragen die finale Verantwortung, und deswegen setzt die Bund‑Länder‑Strategie auf Aus‑ und Fortbildung des Justizpersonals. Geplant ist ein Kompetenzrahmen, damit Gerichte und Mitarbeitende einheitliche Standards zu Technik-, Rechts- und Ethikfragen haben und vergleichbar handeln können.
Finanzierung und Zeitplan
Bund und Länder haben eine gemeinsame KI‑Strategie für die Justiz beschlossen; der Beschluss datiert auf den Sommer 2025. Nach aktuellem Plan soll die Umsetzung größtenteils bis Ende 2026 erfolgen. Der Bund stellt finanzielle Anschubmittel bereit und begleitet die Länder fachlich; eine Anschubfinanzierung läuft bis Dezember. Anschließend ist vorgesehen, die Förderung über die Digitalsäule des geplanten „Pakts für den Rechtsstaat“ für drei Jahre fortzuführen. Ob zusätzliches Gesetzeshandeln in Bereichen wie EU‑Datenschutz oder Haftung erforderlich ist, wird weiter geprüft.
Quellen
- Quelle: Bundesjustizministerium / Bundesregierung
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




