Hubig will biometrischen Web‑Abgleich und KI‑Analyse für Ermittler ermöglichen

13.03.2026 | Allgemein, KI

Hubig plant neue Paragrafen, die Ermittlern biometrischen Internet‑Abgleich und KI‑gestützte Analyse erlauben – mit Staatsanwaltschafts‑Anordnung, aber ohne Richtervorbehalt.

In Kürze

  • Paragraf 98d: biometrischer Abgleich öffentlich zugänglicher Bilder; Anordnung durch Staatsanwaltschaft
  • Paragraf 98e: KI‑Plattformen verknüpfen Datensilos und liefern Hinweise; Entscheidungen bleiben bei Ermittlern
  • Kritik: Datenschutz- und EU‑AI‑Act‑Risiken, Blackbox‑Effekte, mögliche Ausweitung auf weniger schwere Fälle

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Strafprozessordnung ändern und Ermittlern einen automatisierten biometrischen Abgleich im frei zugänglichen Internet und KI‑gestützte Analyseplattformen an die Hand geben: einen automatisierten biometrischen Abgleich im frei zugänglichen Internet und KI‑gestützte Analyseplattformen.

Was vorgeschlagen wird

Der Entwurf führt zwei neue Paragrafen ein:

  • Paragraf 98d erlaubt einen biometrischen Internet‑Abgleich
  • Paragraf 98e den Einsatz KI‑gestützter Analyseplattformen

Biometrisch heißt hier: erkennbare Merkmale wie Gesichter, mit denen Personen identifiziert werden können.

Zum biometrischen Abgleich (98d)

Zum biometrischen Abgleich (98d) heißt es aus dem Ministerium, dass nur bereits vorhandene, öffentlich zugängliche Bilder durchsucht werden sollen – kein Zugriff auf Live‑Daten wie Webcams. Jede Suche bedarf einer ausdrücklichen Anordnung der Staatsanwaltschaft; eine gesonderte Richtergenehmigung ist nach dem Entwurf nicht vorgesehen.

Bei den KI‑Plattformen (98e)

Bei den KI‑Plattformen (98e) geht es darum, verschiedene Datensilos miteinander zu verknüpfen und automatisiert Querverbindungen zwischen Fällen aufzuspüren. „KI‑gestützt“ meint Software, die in großen Datenmengen Muster erkennt und Hinweise liefert. Laut Ministerium bleiben Bewertungen und Entscheidungen bei den Ermittlern.

Einwände und technische Fragen

Kritiker stellen technische und praktische Fragen: Ein schneller Abgleich von Millionen Bildern setzt nach Meinung von Fachleuten in der Regel eine vorverarbeitete, durchsuchbare Datenbasis voraus. Das wiederum würde praktisch bedeuten, große Teile des frei zugänglichen Internets biometrisch zu erfassen – von Urlaubsfotos über Demonstrationsaufnahmen bis zu zufälligen Passanten. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags weist auf diese technische Einschränkung hin.

Bei den KI‑Systemen warnen Expertinnen und Experten vor dem „Blackbox“-Effekt: Algorithmen markieren Verknüpfungen oft ohne für Menschen nachvollziehbare Gründe. Solche Systeme können Vorurteile (Bias) reproduzieren oder fehlerhafte Verbindungen herstellen und damit Unbeteiligte ins Visier bringen. Fachleute sehen zudem das Risiko, dass die eigentliche Entscheidungs‑ und Ermittlungs‑Hoheit schrittweise von Menschen auf undurchsichtige Software übergeht.

Rechtliche Risiken und Vorgeschichte

Rechtlich berührt der Entwurf mehrere strittige Punkte. Der EU‑AI‑Act verbietet das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken; sollte der praktische Abgleich eine solche Datenbasis erfordern, könnte das in Konflikt mit der Verordnung stehen. Außerdem gibt es bereits eine Vorgeschichte: 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile der Nutzung der Analyse‑Software Palantir in zwei Bundesländern für verfassungswidrig. Beobachter sehen im neuen Entwurf Ansätze, ähnliche Hürden künftig anders zu regeln.

Begriffe im Gesetzestext wie die Voraussetzung einer „erheblichen Bedeutung“ von Straftaten sind schwammig formuliert, was Kritiker als Dammbruch‑Risiko bezeichnen. Einmal eingerichtete Technik könne später auf weniger schwere Straftaten oder politisch störende Verhaltensweisen ausgeweitet werden, warnen sie.

Politischer Ablauf

Der Justizentwurf wurde parallel zu einem Innenminister‑Entwurf vorgelegt, der vergleichbare Befugnisse für Bundesbehörden (etwa BKA, Bundespolizei) regeln soll. Länder, Verbände und Fachstellen können bis zum 2. April Stellung nehmen; anschließend sollen die Entwürfe ins Kabinett und später an Bundestag und Bundesrat gehen.

Hintergrund ist ein länger andauernder Streit um digitale Ermittlungsbefugnisse: Teile eines Sicherheitspakets waren 2024 auf Widerstand gestoßen. Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zielen mit den neuen Vorschlägen darauf ab, die damals gescheiterten Befugnisse erneut und flächendeckend zu verankern.

Quellen

  • Quelle: Justizministerium
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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