Honorar gestrichen: LG Darmstadt sieht Gutachten als KI‑Erzeugnis

09.01.2026 | Allgemein, KI

LG Darmstadt kippte einem Kieferchirurgen die Vergütung von 2.374,50 Euro: Teile des Gutachtens stammen offenbar aus KI‑Generierung, ohne dass dies offengelegt wurde.

In Kürze

  • Gericht verweigerte Honorar wegen nicht offengelegtem KI‑Einsatz
  • Hinweise: monotone Formulierungen, Prompt‑Reste und inhaltliche Fehler
  • KI‑Hilfen erlaubt, müssen aber offenbart werden; Verantwortung bleibt beim Gutachter

Kein Honorar, weil das Gutachten offenbar aus der Maschine kam: So hat das Landgericht Darmstadt (Beschluss vom 10. November, Az. 19 O 527/16) entschieden und einem Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie die komplette Vergütung für ein Gutachten in Höhe von 2.374,50 Euro gestrichen.

Worauf stützt das Gericht seine Entscheidung?

Die Richter sind überzeugt, dass wesentliche Teile des Gutachtens mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, ohne dass der Sachverständige dies offenlegte. Auf Nachfrage konnte der Gutachter seine Urheberschaft nicht überzeugend nachweisen – das Gericht sah deshalb den Anspruch auf Vergütung als entfallen an.

Indizien für KI‑Einsatz

Das Urteil listet mehrere Auffälligkeiten auf, die für maschinell erzeugte Texte sprechen:

  • Ungewöhnliche Formulierungen, etwa dass der Gutachter sich selbst als Adressaten nannte.
  • Eine sehr monotone Satzstruktur und häufige Wiederholungen von Aktenzeichen und Daten, wie sie bei maschinell erzeugten Texten typisch sind.
  • Textfragmente, die nach unzureichend überarbeiteten Eingaben an einen Chatbot („Prompts“) aussahen.
  • Inhaltliche Mängel: Der Sachverständige hatte die Klägerin offenbar nicht selbst untersucht und bezog sich zudem auf ein Unfallgeschehen, das so nicht stattgefunden hatte.

Rechtliche Grundlage

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Vorschriften zur Vergütung von Sachverständigen und auf Regelungen der Zivilprozessordnung. Kernpunkt der Begründung: Sachverständige müssen ihre Leistung persönlich erbringen und die Verantwortung für ihr Gutachten übernehmen. Werden wesentliche Teile von Dritten oder Maschinen erstellt und das bleibt unerwähnt, verliert der Experte seinen Honoraranspruch.

Kritik an Abrechnung

Die Kammer monierte außerdem ein auffälliges Missverhältnis zwischen abgerechneter Zeit und tatsächlichem Inhalt: Für die knapp anderthalb Seiten relevanter Ausführungen wären nach Einschätzung des Gerichts höchstens etwa vier Arbeitsstunden angemessen gewesen.

Was das Urteil festhält

Das Landgericht macht deutlich, dass digitale Hilfsmittel und KI grundsätzlich genutzt werden dürfen — wenn deren Einsatz offen gelegt und der Gutachter für den Inhalt persönlich verantwortlich ist. Wird der Einsatz verschleiert, kann das Gutachten prozessrechtlich unbrauchbar werden und der Sachverständige am Ende leer ausgehen.

Quellen

  • Quelle: Landgericht Darmstadt
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

💡Über das Projekt KI News Daily

Dieser Artikel wurde vollständig mit KI generiert und ist Teil des Projektes KI News Daily der Pickert GmbH.

Wir arbeiten an der ständigen Verbesserung der Mechanismen, können aber leider Fehler und Irrtümer nicht ausschließen. Sollte dir etwas auffallen, wende dich bitte umgehend an unseren Support und feedback[at]pickert.io

Vielen Dank! 🙏

Das könnte dich auch interessieren…