Landgericht Frankfurt ordnet einstweilige Verfügung gegen Vertriebsfirma an. Eidesstattliche Urhebererklärung überzeugte, ein KI-Gutachten nicht.
In Kürze
- Einstweilige Verfügung gegen Vertriebsfirma
- Eidesstattliche Versicherung stärkte Urheberin
- KI-Indizien allein reichten vor Gericht nicht
Das Landgericht Frankfurt hat in einem Streit um einen Liedtext eine einstweilige Verfügung gegen eine Vertriebsfirma erlassen und damit die Verbreitung und Bewerbung eines streitigen Songs vorerst gestoppt.
Der Fall in Kürze:
- Im April 2025 schrieb eine Songtexterin einen Liedtext und gab die Zeilen an einen Produzenten weiter.
- Der Produzent erzeugte die Musik mit dem KI-Tool SunoAI.
- Die Texterin arbeitete während des KI-Einsatzes weiter am Text und nahm selbst Änderungen vor.
- Eine andere Künstlerin hatte zwar nach den Rechten gefragt, erhielt aber keine Zustimmung — nahm dennoch wesentliche Textteile und veröffentlichte das Lied auf Spotify & Co.
- Auf Twitch gab sie offen zu, mit einem Song auf Tour zu gehen, der ihr nicht gehöre; auf Instagram warb sie mit den Worten: „Kommt alleee rein bevor der Song gesperrt wird“.
Die Gegenseite argumentierte, der Text sei vollständig von einer KI erzeugt und deshalb nicht urheberrechtlich geschützt. Ein von der Verteidigung eingeholtes Gutachten führte als Indizien für maschinelle Herkunft unter anderem folgende Punkte an:
- logische Brüche
- formelhafte Sätze
- mangelnde Poesie
Das Gericht stellte mehrere Punkte klar:
- Wer behauptet, ein Werk sei KI‑generiert, muss dafür konkrete Anhaltspunkte liefern und kann die andere Seite zur genauen Darstellung des Entstehungsprozesses verpflichten.
- Die Klägerin legte eine eidesstattliche Versicherung über ihre Urheberschaft vor; das Gericht bewertete diese Erklärung als glaubhaft.
- Außerdem betonte das Gericht, dass stilistische Brüche bei Liedtexten auch Ausdruck künstlerischer Freiheit sein können — das Gutachten überzeugte das Gericht nicht davon, dass allein daraus auf eine maschinelle Herkunft geschlossen werden könne.
- Auf dieser Grundlage erließ das Landgericht die einstweilige Verfügung gegen die Vertriebsfirma; die Entscheidung ist anfechtbar.
Praktische Folgen:
- Behauptungen, ein Text sei „KI‑generiert“ und damit urheberrechtlich ungeschützt, müssen gut belegt werden.
- Eine lückenlose Dokumentation des eigenen Schaffensprozesses — etwa Entwürfe und eine eidesstattliche Versicherung — kann vor Gericht die Glaubwürdigkeit stärken.
Quellen
- Quelle: Landgericht Frankfurt
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




