Ein ungarisches Verlagshaus klagt gegen Google wegen Urheberrechtsverletzung durch den KI-Chatbot Gemini.
In Kürze
- Ungarisches Gericht bittet EuGH um Klärung
- Frage des Vervielfältigungsrechts im Fokus
- Urteil wird nicht vor 2027 erwartet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die Herausforderung mit Google Gemini
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht vor einer spannenden Herausforderung: Ein ungarisches Verlagshaus, bekannt als Like, hat Klage gegen Google eingereicht. Im Mittelpunkt des Streits steht der KI-Chatbot Google Gemini, dem vorgeworfen wird, einen urheberrechtlich geschützten Artikel ohne Genehmigung verwendet zu haben.
Die Rolle des EuGH
Das ungarische Gericht hat nun den EuGH um Klärung gebeten, ob in diesem Fall tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Besonders interessant ist die Frage, ob das Training von KI-Programmen wie Gemini unter das Vervielfältigungsrecht fällt. Hierbei spielen die neuen EU-Regelungen zu Text- und Data-Mining eine entscheidende Rolle.
Googles Argumentation
Google hingegen hält dagegen und argumentiert, dass der Chatbot lediglich Fakten aus bereits existierendem Material genutzt habe, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
Ausblick auf das Urteil
Ein Urteil des EuGH wird jedoch nicht vor 2027 erwartet, was bedeutet, dass wir noch eine Weile auf Klarheit in dieser wichtigen Angelegenheit warten müssen. Die Diskussion um KI und Urheberrecht bleibt also spannend und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Medienlandschaft haben.
Quellen
- Quelle: Like Company vs. Google
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.