EU verbietet vollständig KI‑generierte Bilder und Videos in Außenkommunikation

08.04.2026 | Allgemein, KI

EU‑Kommission, Parlament und Rat untersagen komplett KI‑erzeugte Bilder und Videos in ihrer externen Kommunikation. Kleine Bildkorrekturen bleiben unter strengen Auflagen möglich.

In Kürze

  • Vollständig KI‑generierte Bilder/Videos sind in offiziellen Kanälen verboten
  • Kleine Nachbearbeitungen zulässig, müssen transparent dokumentiert werden
  • Kritiker warnen vor Handlungsproblemen in Krisen; USA setzen anders auf KI

EU‑Institutionen verbieten vollständig KI‑generierte Bilder und Videos in der Außenkommunikation

Die Pressestellen der drei wichtigsten EU‑Institutionen — EU‑Kommission, Europäisches Parlament und Ministerrat — wurden angewiesen, in der offiziellen Außenkommunikation künftig auf vollständig KI‑erzeugte Bilder und Videos zu verzichten. Ziel der neuen internen Richtlinien ist, mit authentischer visueller Darstellung das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. Kleine technische Nachbearbeitungen zur Verbesserung der Bildqualität bleiben unter strengen Auflagen erlaubt.

Was genau beschlossen wurde

Die Anweisung untersagt explizit die Verwendung von vollständig mit KI erzeugtem Bild‑ oder Videomaterial in offiziellen Mitteilungen, Social‑Media‑Posts und anderen externen Kanälen der Institutionen. Material, das lediglich nachbearbeitet wurde — etwa Belichtungskorrektur oder Rauschreduzierung — kann weiterhin genutzt werden, allerdings nur, wenn die Eingriffe transparent dokumentiert und bestimmten Qualitätskriterien entsprechen.

Warum die Regelung kommt

Offiziell geht es den Institutionen darum, ein klares Signal für Authentizität zu setzen und so die Glaubwürdigkeit ihrer Kommunikation zu schützen. In Zeiten, in denen „Deepfakes“ immer realistischer werden, sollen Bürgerinnen und Bürger leichter unterscheiden können, was echt ist und was nicht.

Erlaubtes und verbotenes

Erlaubt bleiben technische Verbesserungen an visuellen Inhalten, solange sie klein sind und keine wesentliche Veränderung des Originals darstellen. Vollständig KI‑generierte Inhalte — also Bilder oder Clips, die ohne echtes Ausgangsmaterial erschaffen wurden — sind in der externen Kommunikation tabu. Zudem gelten strengere Kennzeichnungspflichten: Der EU‑AI‑Act schreibt vor, dass KI‑generierte Inhalte als solche kenntlich gemacht werden müssen, etwa durch Wasserzeichen.

Transatlantischer und nationaler Kontext

Die neue EU‑Vorgabe steht im Kontrast zur Praxis in den USA, wo politische Akteurinnen und Akteure KI‑gestützte Inhalte bereits breit einsetzen; als Beispiel wird US‑Präsident Donald Trump genannt. Auch innerhalb Europas experimentieren nationale Regierungen mit KI‑Anwendungen: In Deutschland wurde laut Bericht eine tanzende Deepfake‑Version von Bundeskanzler Friedrich Merz gezeigt, offenbar, um auf Risiken hinzuweisen. In Ungarn soll Viktor Orbán Deepfakes gezielt gegen politische Gegner eingesetzt haben.

Kritik aus der Kommunikationsbranche

Nicht alle Stimmen begrüßen das Verbot. Einige Kommunikationsexpertinnen und -experten warnen davor, ein vollständiges Verbot könne die Institutionen in schnellen Online‑Krisen handlungsunfähig machen. Renout Van Zandycke warnt vor einer möglichen „Schockstarre“, wenn Pressestellen auf leistungsfähige KI‑Werkzeuge verzichten müssten. OECD‑Berater Walter Pasquarelli meint, die EU‑Institutionen hätten damit eine Gelegenheit verpasst, beispielhaft zu zeigen, wie transparente politische Kommunikation im KI‑Zeitalter aussehen kann.

Kurz erklärt

  • Deepfake: Eine mithilfe von KI erzeugte Bild‑ oder Videoverfälschung, die echt wirken soll.
  • Wasserzeichen: Ein sichtbares oder unsichtbares Kennzeichen, das anzeigt, dass ein Inhalt künstlich erzeugt wurde.

Die neue interne Vorgabe der EU‑Institutionen soll die externe Kommunikation präzisieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit stützen — während gleichzeitig technische Nachbearbeitungen in engen Grenzen erlaubt bleiben.

Quellen

  • Quelle: European Commission / European Parliament / Council of the European Union
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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