EU passt AI Act an: Mehr Zeit, klares Verbot, KMU-Erleichterungen.
In Kürze
- Hochrisiko ab Dez 2027; KI in Produkten ab Aug 2028
- Verbot sexualisierter KI ohne Einwilligung (‚Nudification‘)
- Kennzeichnung Deepfakes/Text ab 2.8.2026; Erleichterungen für KMU
EU einigt sich auf vereinfachte Regeln für Künstliche Intelligenz — mit Aufschub und Klartext
Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Anpassung des bestehenden AI Act geeinigt. Grundlage ist das Paket „Digital Omnibus on AI“, das mehrere Änderungen bündelt und den Regulierungsrahmen für KI in der EU vereinfachen soll. Kernpunkte betreffen Fristen, Verbote, Kennzeichnungspflichten und Erleichterungen für kleinere Unternehmen.
Was sich zeitlich ändert
- Die strikteren Vorschriften für sogenannte „Hochrisiko“-Einsätze von KI — etwa bei biometrischer Identifikation, kritischer Infrastruktur, Bildung oder Migrationsverfahren — treten erst ab Dezember 2027 in Kraft.
- Für KI, die in physischen Produkten steckt (zum Beispiel in Aufzügen oder in Spielzeug), wurde ein separater Stichtag festgelegt: August 2028.
Die Verschiebungen sollen Behörden und Unternehmen mehr Vorbereitungszeit geben; Kritik und Zustimmung dazu gibt es sowohl aus Politik als auch von Branchenvertretern.
Verbot ohne Wenn und Aber: Keine sexuellen Inhalte ohne Einwilligung
Neu verboten sind KI-Systeme, die ohne Einwilligung sexualisierte, explizite Darstellungen erzeugen — die sogenannten „Nudification“-Apps fallen damit weg. Die Regel zielt darauf ab, die missbräuchliche Erstellung intimer Bilder und Videos zu unterbinden.
Erleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen sowie kleinere Mittelstandsunternehmen (Grenze: 750 Mitarbeitende oder 150 Millionen Euro Jahresumsatz) erhalten Erleichterungen. Dazu gehören reduzierte Registrierungs- und Dokumentationspflichten und ein verbesserter Zugang zu „Regulatory Sandboxes“ — kontrollierten Testumgebungen, in denen KI-Systeme unter realen Bedingungen geprüft werden können.
Kennzeichnungspflichten bleiben bestehen
Ab dem 2. August 2026 müssen Deepfakes und bestimmte KI-erzeugte Texte gekennzeichnet werden. Deepfakes sind manipulierte Audio- oder Videoinhalte; die Textkennzeichnung gilt laut aktuellem Stand vor allem für vollständig automatisiert erzeugte Texte, die nicht redaktionell geprüft oder bearbeitet wurden. Das könnte die praktische Reichweite der Textpflicht einschränken, weil viele KI-Inhalte weiterhin menschliche Nachbearbeitung erfahren.
Wie das Ergebnis beurteilt wird — Worte der Beteiligten
Die Kommission bezeichnete das Ergebnis als „innovationsfreundlich“. IT-Rechtsanwalt Joerg Heidrich kommentierte, dass die Fristverschiebungen kaum zu vermeiden gewesen seien, weil der ursprüngliche Termin August 2026 praktisch nicht zu halten war. Gleichzeitig hob er hervor, dass die Kennzeichnungspflichten (Artikel 50) größtenteils unverändert geblieben seien.
Wie es weitergeht
Der Vorschlag war im November 2025 als Teil der EU-Vereinfachungsagenda eingebracht worden. Parlament und Rat müssen die erzielte Einigung noch formal absegnen. Offizielles Ziel der Änderungen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.
Quellen
- Quelle: Europäische Kommission / Europäisches Parlament / Rat der EU
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




