EU-Parlament verbietet sexualisierte Deepfakes – Kennzeichnungspflicht ab 2026

17.06.2026 | Allgemein, KI

Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für ein Verbot sexualisierter Deepfakes; Kennzeichnungspflicht und Durchsetzung folgen.

In Kürze

  • 423 Abgeordnete stimmten für das Verbot
  • Verbot richtet sich gegen Erzeuger und Nutzer sexualisierter KI‑Inhalte
  • Kennzeichnungspflicht für große Dienste und Durchsetzung ab 2.12.2026

Das Europaparlament hat mit großer Mehrheit ein Verbot für sexualisierte Deepfakes beschlossen. 423 Abgeordnete stimmten dafür, 57 dagegen, 174 enthielten sich. Bevor das Gesetz endgültig in Kraft tritt, müssen die EU‑Mitgliedstaaten noch formell zustimmen.

Was sind Deepfakes?

Deepfakes sind mit Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die täuschend echt wirken. Die neue Regel zielt speziell auf solche KI‑Erzeugnisse, die sexualisierte Darstellungen erzeugen oder verfremden.

Worum genau geht es beim Verbot?

  • Erfasst werden KI‑Tools, die realistische Darstellungen des Intimbereichs erzeugen (z. B. Genitalien, Anus, Po oder entblößte weibliche Brüste) sowie sexuell eindeutige Handlungen.
  • Das Verbot richtet sich sowohl gegen die Nutzer:innen als auch gegen die Anbieter dieser Werkzeuge.
  • Explizit eingeschlossen sind Inhalte, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen.
  • Ausgenommen bleiben Satire und karikierende Darstellungen. Nicht‑einvernehmliche Bikini‑Bilder könnten unter bestimmten Umständen jedoch weiterhin erlaubt sein — als Beispiel nannte das Parlament die Verbreitung durch Grok auf X.

Pflichten für Anbieter und Kennzeichnungspflicht

Einige Teile des Gesetzes treten erst ab Dezember 2026 in Kraft. Dazu gehören Pflichten für große KI‑Dienste wie ChatGPT, Claude oder Grok. Anbieter müssen künftig generierte Bilder und Videos deutlich kennzeichnen, zum Beispiel durch sichtbare oder unsichtbare Wasserzeichen, die darauf hinweisen: „Dieses Bild wurde von einer KI erstellt.

Durchsetzung und Zeitplan

Die Durchsetzung soll ab dem 2. Dezember 2026 vom neu geschaffenen Europäischen KI‑Amt übernommen werden. Bis dahin gelten Übergangsregelungen; laut Parlament soll das Gesetz legitime Bildbearbeitung und künstlerische Arbeit nicht übermäßig einschränken.

Quellen

  • Quelle: EU-Parlament
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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