EU: Meta erschwert Drittanbietern Zugang zur WhatsApp-API.
In Kürze
- Vorwurf: Meta bevorzugt eigene KI
- WhatsApp fällt unter DMA
- Kommission verlangt bessere Zugänge
Die EU-Kommission wirft Meta vor, Konkurrenten den Zugang zur WhatsApp Business API künstlich zu erschweren – zugunsten eigener Dienste wie Meta AI. Die Behörde sieht darin einen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht und hat Meta am Montag über ihre vorläufigen Erkenntnisse informiert. Bis zum Ende der laufenden Untersuchung verlangt die Kommission, dass die Zugangshürden abgebaut werden; ansonsten drohen verpflichtende Eingriffe.
Worum es genau geht: Streit um die Zugangsregeln
Im Mittelpunkt stehen die „WhatsApp Business API Terms“ – die Bedingungen, wer die Schnittstelle wie nutzen darf. Die Kommission kritisiert, dass Drittanbieter-Bots faktisch vom Zugriff ausgeschlossen werden, während Meta-eigene Lösungen offenbar weiter Zugang haben. Das wirke wie eine Eigenbevorzugung, so die Ermittler.
Meta wehrt sich: Überlastung und alternative Kanäle
Meta antwortet, Drittanbieter hätten die API überlastet. Außerdem weist das Unternehmen darauf hin, dass WhatsApp nicht der einzige Vertriebskanal für KI-Angebote sei:
- App‑Stores
- Betriebssysteme
- Websites
- Partnerschaften
Warum die Sache hohe Brisanz hat
WhatsApp ist nach dem Digital Markets Act (DMA) als sogenannter „Gatekeeper“ eingestuft – ein Plattformdienst mit besonderer Marktmacht, der deshalb strengere Regeln gegenüber Konkurrenten erfüllen muss. Das laufende Verfahren, angestoßen Anfang Dezember 2025, gilt als erste wichtige Anwendung des DMA auf KI-Produkte und Schnittstellen. Die Kommission betont, wegen der schnellen Entwicklung der KI-Märkte rasch handeln zu müssen, um „irreparable Schäden für den Wettbewerb“ zu verhindern.
Was als Nächstes passiert
Meta kann auf die Vorwürfe reagieren und versuchen, sie zu entkräften oder die Bedingungen anzupassen. Sollte das Unternehmen nicht nachbessern, behält sich die Kommission Zwangsmaßnahmen vor. Welche konkreten Eingriffe das sein könnten, ist bislang offen.
Quellen
- Quelle: EU-Kommission
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




