EU verlangt von X, Grok‑Unterlagen bis Ende 2026 aufzubewahren.
In Kürze
- Aufbewahrungspflicht erweitert
- Vorsichtsmaßnahme wegen Compliance‑Zweifeln
- Grok‑Bilder als rechtswidrig beurteilt
EU-Kommission weist X an, Unterlagen zu Grok bis Ende 2026 aufzubewahren
Die EU-Kommission hat Elon Musks Plattform X angewiesen, alle internen Dokumente und Daten zum KI‑Chatbot Grok bis Ende 2026 aufzubewahren. Das bestätigte Kommissionssprecher Thomas Regnier gegenüber Reuters.
Die Anordnung erweitert eine bereits im vergangenen Jahr erlassene Aufbewahrungspflicht, die sich damals auf Algorithmen und die Verbreitung illegaler Inhalte bezog. Nach Angaben von Regnier soll X interne Unterlagen nicht löschen, weil die Kommission Zweifel hat, ob die geltenden Regeln eingehalten wurden. Das Ausbleiben einer Löschung ist demnach eine Vorsichtsmaßnahme – es bedeutet aber nicht automatisch, dass ein neues formelles Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) eröffnet wurde.
Digital Services Act (DSA)
Der DSA ist das EU‑Gesetz, das Vorgaben für Online‑Plattformen zu Inhalten, Transparenz und Risikomanagement festlegt. Die jüngste Anordnung dient laut Kommission dazu, Beweismittel und relevante Daten für mögliche Untersuchungen sicherzustellen.
Bewertung von Bildern
Zusätzlich hatte die Kommission bereits am Montag die von Grok erzeugten und auf X verbreiteten Bilder von unbekleideten Frauen und Kindern als rechtswidrig bewertet. Mehr Details zu möglichen weiteren Schritten oder eine Stellungnahme von X wurden in der Bestätigung gegenüber Reuters nicht genannt.
Kleine Anmerkung am Rande: Für X bedeutet die Pflicht offenbar, ordentlich Ablage zu machen — und zwar bis mindestens Ende 2026.
Quellen
- Quelle: EU-Kommission / X
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




