Gericht stoppt Haftbefehl: Ein Treffer aus Gesichtserkennung reichte nicht, Richter fordern Transparenz und klassische Ermittlungen.In KürzeAlgorithmischer Treffer genügte nicht als HaftgrundRichter verlangen Details zu Software, Vergleichsdaten und FehlerratenKeine ergänzenden Ermittlungsbeweise...




