Gesetzentwurf: Intime Aufnahmen und KI‑Deepfakes sollen strafbar werden.
In Kürze
- §184k: neue Straftat
- Herstellung/Weitergabe strafbar
- Bis zu 3 Jahre Haft
Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der zivil‑ und strafrechtlichen Schutz vor sogenannter „digitaler Gewalt“ deutlich ausweiten soll. Unter dem offiziellen Titel „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ (GgdG) will das Justizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) Opfer sexualisierter Inhalte besser schützen und ihnen den Zugang zu Auskünften erleichtern.
Was neu eingeführt wird
Kernstück des Entwurfs ist ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch: § 184k StGB. Demnach wird die unbefugte Herstellung intimer Aufnahmen verboten — und zwar sowohl für echte Fotos und Videos als auch für mit Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bilder, die den Eindruck erwecken, eine konkrete Person nackt oder bei sexuellen Handlungen zu zeigen (sogenannte Deepfakes). Deepfakes sind demnach mit KI erzeugte oder bearbeitete Bilder und Videos, die Personen täuschend echt darstellen können.
Wann der Tatbestand erfüllt ist
Der Entwurf legt fest, dass bereits die Herstellung solcher Aufnahmen strafbar ist. Ebenso reicht es, die Aufnahmen einer weiteren Person zugänglich zu machen — also schon das Weitergeben an nur eine andere Person kann den Tatbestand erfüllen. Erfasst werden außerdem heimliche voyeuristische Aufnahmen (etwa von unbekleideten Personen in Sauna oder an FKK‑Stränden) sowie gezielt sexualisierende Aufnahmen auch von bekleideten, intimen Körperstellen.
Strafen und Verschärfungen
Für die unbefugte Herstellung oder das Zugänglichmachen intimer Darstellungen sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Sind die Aufnahmen besonders schwerwiegend — etwa wenn tatsächliche Vergewaltigungen dokumentiert werden — erhöht sich der Strafrahmen dem Entwurf zufolge auf bis zu drei Jahre Haft.
Erleichterte Auskunft für Opfer
Neben den strafrechtlichen Neuerungen enthält der Entwurf Regelungen, die Opfer beim Zugang zu Informationen unterstützen sollen. Konkret heißt es, Opfer sollen leichter Auskunft bekommen können — etwa wer Aufnahmen erstellt oder weiterverbreitet hat. Genauere Details zur Ausgestaltung der Auskunftsrechte nennt der Entwurf in der Zusammenfassung nicht.
Hintergrund und Geltungsbereich
Das GgdG richtet sich ausdrücklich auch gegen KI‑erzeugte Fälschungen, damit solche Darstellungen nicht außerhalb des Schutzbereichs des Strafrechts bleiben. Außerdem weitet es den Schutz gegen heimliche Aufnahmen und sexualisierende Bildaufnahmen über den bisherigen Tatbestand hinaus. Der Beschluss des Kabinetts setzt den Entwurf als Regierungsinitiative in Gang; wie und wann er in der konkreten Gesetzgebung weiterbehandelt wird, geht aus der Kurzfassung nicht hervor.
Quellen
- Quelle: Bundesjustizministerium
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




