Bundespolizeigesetz neu: Live‑Biometrie, Staatstrojaner und Drohnen erlaubt

09.07.2026 | Allgemein, KI

Innenausschuss stimmt großem Update zu: deutlich erweiterte Überwachungsbefugnisse für die Bundespolizei.

In Kürze

  • Live‑Abgleich von Gesichtern an Bahnhöfen und Flughäfen
  • Einsatz von Staatstrojanern, erweiterte Daten‑ und Ortungsbefugnisse
  • Drohnen als Sensorträger; heftige Kritik von Bürgerrechtlern

Die Innenausschussfraktionen haben dem neu gefassten Bundespolizeigesetz zugestimmt — ein umfassendes Update des bislang aus den 1990er-Jahren stammenden Rechtsrahmens. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Der Bundestag berät abschließend am Freitag.

Echtzeit-Biometrie an Verkehrsknotenpunkten

Ein kurzfristig eingefügter Paragraf (§31b) erlaubt der Bundespolizei, Live-Kameras an Bahnhöfen, Flughäfen und in Grenzbereichen automatisiert mit biometrischen Fahndungsdaten abzugleichen. Konkret bedeutet das: Gesichter in Live-Videostreams werden automatisch darauf geprüft, ob sie mit gespeicherten Fahndungsprofilen übereinstimmen.

Automatisierte Gefahrenerkennung

Das Gesetz erweitert digitale Analysebefugnisse:

  • Bewegungs- und Objektmuster
  • Aufenthaltsorte

Diese dürfen automatisiert ausgewertet werden, um potenzielle Gefahren zu erkennen. Ziel sind offenbar frühzeitige Hinweise auf verdächtige oder auffällige Verhaltenstendenzen.

Staatstrojaner und Quellen-TKÜ

Die Bundespolizei darf künftig sogenannte Staatstrojaner einsetzen. Dabei handelt es sich um Überwachungssoftware, die auf Zielgeräten eingesetzt wird, um Nachrichten auszulesen — entweder bevor sie verschlüsselt werden oder nachdem sie wieder im Klartext vorliegen. Dieser Zugriff fällt unter die Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung).

Erweiterte Datenerhebung und Ortung

Die Behörde erhält umfangreichere Befugnisse zur Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten — also etwa, wer einen Anschluss hat, wie er genutzt wurde und Verbindungsdaten.

  • Bestandsdaten — z. B. wer einen Anschluss hat
  • Nutzungsdaten — z. B. wie ein Anschluss genutzt wurde
  • Verkehrsdaten — z. B. Verbindungsdaten

Zudem ist die Identifizierung und Lokalisierung von SIM-Karten und Endgeräten vorgesehen.

Drohnen als Sensorträger und Abwehrtechnik

Drohnen dürfen künftig als mobile Träger für Bild- und Tonaufzeichnungen eingesetzt werden. Gleichzeitig erlaubt das Gesetz technische Mittel zur Abwehr solcher Flugobjekte, etwa gegen unerwünschte Drohnen im Einsatzraum.

Migration und Abschiebehaft

Bei ausländerrechtlich relevanten Fällen kann die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft beantragen, um zu verhindern, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen untertauchen, sofern keine Duldung vorliegt.

Kontroverse um Überwachungsbefugnisse

Bürgerrechtler:innen warnen vor einer erheblichen Ausweitung staatlicher Überwachung und vor dem Aufbau einer dauerhaften Überwachungsinfrastruktur. Die Regierung verteidigt die Änderungen als notwendige Anpassung an moderne Kriminalitätsformen und verweist darauf, dass die Regelungen an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst worden seien. Kritiker:innen halten die Grundrechtseingriffe dennoch für unverhältnismäßig.

Zeitplan

Nach dem Beschluss im Innenausschuss steht die abschließende Beratung im Bundestag am Freitag an.

Quellen

  • Quelle: Bundespolizei / Koalition
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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