Britannica und Merriam‑Webster verklagen OpenAI wegen genutzter Lexikon‑Inhalte.
In Kürze
- Rund 100.000 Einträge sollen genutzt worden sein
- Britannica verlangt Geld und Unterlassung
- Gerichte weltweit uneins zu Modellgewichten
Encyclopaedia Britannica und Merriam‑Webster ziehen gegen OpenAI vor Gericht — sie werfen dem KI‑Anbieter vor, ohne Erlaubnis fast 100.000 Artikel, Lexikon‑Einträge und Wörterbuch‑Definitionen zum Trainieren seiner Modelle genutzt zu haben.
Die Klage wurde in einem US‑Bundesgericht in Manhattan eingereicht; Reuters und die Klageschrift sind die Grundlage der Vorwürfe.
Was Britannica und Merriam‑Webster sagen
Die Kläger behaupten, OpenAI habe urheberrechtlich geschützte Inhalte systematisch in das Training seiner Sprachmodelle eingespeist. In der Klageschrift heißt es, GPT‑4 könne auf Abruf Passagen liefern, die nahezu wortgleich mit Britannica‑Texten seien — ein Phänomen, das laut Britannica Nutzer von der eigenen Website abziehe. Zusätzlich werfen die Verlage OpenAI Marken‑ und Irreführungs‑verstöße vor: ChatGPT gebe mitunter den Eindruck, Britannica habe der Nutzung zugestimmt, und nenne Britannica fälschlich als Quelle in fehlerhaften Antworten.
Was Britannica fordert
Britannica verlangt Schadenersatz und eine gerichtliche Unterlassungsanordnung, die OpenAI die weitere Nutzung der streitigen Inhalte untersagen soll.
Die juristische Kernfrage
Im Zentrum des Verfahrens steht eine technisch‑juristische Grundsatzfrage: Speichern große Sprachmodelle urheberrechtlich geschützte Werke in ihren Parametern — den sogenannten Modellgewichten — und reproduzieren sie diese damit? Modellgewichte sind numerische Werte, die ein Modell während des Trainings lernt und die letztlich bestimmen, welche Ausgaben das Modell erzeugt.
Widersprüchliche Gerichtsentscheidungen weltweit
Gerichte haben diese Frage bisher unterschiedlich beantwortet. In Deutschland verhandelte das Münchner Landgericht im Fall GEMA vs. OpenAI und kam zu dem Ergebnis, dass Songtexte in den Modellgewichten von GPT‑4/GPT‑4o enthalten seien; das Gericht wertete dies als urheberrechtsrelevante Vervielfältigung und eröffnete Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz. Dagegen entschied der britische High Court im Verfahren Getty Images vs. Stability AI gegenteilig: Dort sah das Gericht die Modellgewichte nicht als rechtsverletzende Kopie an und betonte, Gewichte würden Muster speichern, aber keine konkreten Werke.
Forschungsergebnisse als Hintergrund
Wissenschaftliche Untersuchungen liefern zusätzliche Datenpunkte: Eine Studie von Forschenden der Universitäten Stanford und Yale zeigte, dass aus führenden Modellen in einigen Fällen ganze Bücher nahezu wortgleich extrahiert werden konnten. Solche Befunde nähren die Debatte darüber, wie groß die praktische Reproduktionsfähigkeit der Modelle ist.
Was jetzt passiert
Der Fall läuft vor dem Bundesgericht in Manhattan; eine Entscheidung könnte Einfluss auf weitere Verfahren in den USA und weltweit haben. Für Nutzer:innen von ChatGPT, Britannica oder anderen Online‑Nachschlagewerken bleibt relevant, wie Gerichte künftig die Grenze zwischen erlaubt gespeichertem Musterwissen und unzulässiger Vervielfältigung ziehen. Quellen für diese Meldung sind die Klageschrift und ein Bericht von Reuters.
Quellen
- Reuters: Bericht zur Klage gegen OpenAI
- Klageschrift (Einreichung vor dem US‑Bundesgericht in Manhattan)
Quellen
- Quelle: Encyclopedia Britannica / Merriam-Webster / OpenAI
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




