Berufungsgericht hebt Sperre gegen Perplexitys Amazon‑Agenten auf

06.08.2026 | Allgemein, KI

Berufungsgericht hebt Amazon‑Verbot gegen Perplexity auf.

In Kürze

  • Nutzerzugriff
  • Verbot aufgehoben
  • Hauptklage läuft

Ein US‑Berufungsgericht hat einer vorläufigen Sperre gegen den KI‑Spezialisten Perplexity aufgehoben, die dem Unternehmen untersagte, seine KI‑Shopping‑Agenten auf Amazon einzusetzen. Das Urteil bringt einen wichtigen Zwischenschritt in einem Streit, der erstmals vor einem Bundesberufungsgericht die Frage aufwirft, ob autonome KI‑Agenten im Namen von Nutzern auf Online‑Plattformen zugreifen dürfen.

Was das Gericht entschieden hat

Das Gericht des 9. Circuit argumentierte, dass nicht Perplexity selbst, sondern die Nutzerinnen und Nutzer über die Agenten auf Amazon zugreifen. Weil die Handlung damit von den Nutzern ausgehe, sei ein Verstoß gegen das US‑Bundesgesetz gegen unbefugten Computerzugriff (Computer Fraud and Abuse Act, CFAA) eher unwahrscheinlich — zumindest auf der Grundlage der bislang vorliegenden Beweise. Deshalb hob das Berufungsgericht die einstweilige Verfügung auf, mit der Perplexity zuvor vorläufig verboten worden war, seine agentischen Funktionen auf Amazon zu verwenden.

Warum das für dich relevant ist

Es ist die erste Entscheidung eines US‑Bundesberufungsgerichts zu der rechtlichen Frage, ob sogenannte agentische KI‑Systeme — Programme, die Aufgaben für Nutzer planen und ausführen, etwa surfen, einkaufen und Bestellungen abschließen — im Auftrag von Nutzern auf Plattformen wie Amazon zugreifen dürfen. Die Entscheidung betrifft damit nicht nur die beiden Parteien, sondern könnte wegweisend für künftige Fälle sein. Das Ausgangsverfahren ist allerdings weiterhin anhängig.

Hintergrund des Rechtsstreits

Amazon hatte Perplexity im November verklagt. Vorwurf: Perplexitys Comet‑Browser und seine KI‑Agenten würden sich heimlich in Amazon‑Konten einloggen und Bestellungen im Namen der Nutzer aufgeben, was Sicherheitsrisiken verursache. Perplexity wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete die Klage als Versuch, Nutzer von Comet fernzuhalten.

Bereits im März hatte ein Bundesgericht in Kalifornien Perplexity vorläufig untersagt, agentische Funktionen auf Amazon zu nutzen. Richterin Maxine Chesney sah damals „starke Beweise“ für unautorisierte Zugriffe und verfügte außerdem die Löschung von kopierten Amazon‑Daten. Diese frühere Verfügung ist durch das Berufungsgericht nun aufgehoben worden; die Hauptklage bleibt jedoch offen.

Stellungnahmen der Parteien

  • Amazon fordert, dass Drittanbieter‑KI offen arbeiten und akzeptierte Schnittstellen nutzen müssten. Das Unternehmen verweist zudem auf eigene Angebote wie „Buy For Me“ und den Assistenten „Rufus“ und kündigt an, die Gerichtsentscheidung genau zu prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte zu erwägen.
  • Perplexity spricht von „Bullying“ seitens Amazon und argumentiert, dass beauftragte Agenten dieselben Rechte haben sollten wie menschliche Nutzer, wenn sie in deren Auftrag handeln.

Zusätzlicher Kontext

Perplexity ist Kunde von Amazon Web Services (AWS) und hat vertragliche Verpflichtungen in dreistelliger Millionenhöhe. Außerdem zählt Jeff Bezos zu den Investoren von Perplexity — eine Verbindung, die dem Fall zusätzliche Aufmerksamkeit verleiht.

Was jetzt folgt

Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung ist nur ein Etappensieg: Das Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht läuft weiter, und Amazon prüft mögliche Reaktionen. Rechtlich ist die Frage, wie bestehende Computer‑ und Zugriffsregelungen auf autonome KI‑Agenten angewendet werden, damit noch offen.

Quellen

  • Quelle: Perplexity / Amazon
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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