Berlin testet KI-gestützte Videoüberwachung an Kriminalitäts-Hotspots

05.08.2026 | Allgemein, KI

Berlin startet noch diesen Monat Pilotprojekte mit KI-Kameras an Hotspots, zuerst Kottbusser Tor.

In Kürze

  • KI erkennt Verhaltensmuster, keine Gesichtserkennung geplant
  • Menschen entscheiden über Einsätze, KI gibt Hinweise
  • Kritik an Fehlalarmen, Rechtslage und Kosten

Berlin startet noch diesen Monat ein Pilotprojekt mit KI-gestützter Videoüberwachung an ausgewählten Kriminalitäts-Hotspots — zuerst am Kottbusser Tor, später an der Warschauer Straße. Wenn die Tests erfolgreich verlaufen, soll die Technik schrittweise an weiteren stark belasteten Orten installiert werden.

Was die KI tut — und was nicht

Die eingesetzte Software soll Bilder in Echtzeit nach „Verhaltens- und Situationserkennung“ auswerten: Sie erkennt ungewöhnliche Bewegungsmuster und gibt dann einen Alarm aus. Wichtig für die Debatte um Privatsphäre: Eine Gesichtserkennung ist nach Angaben der Behörden ausdrücklich nicht geplant. Innensenatorin Iris Spranger betont, dass Gesichter nicht erkennbar sein sollen; auf den Bildschirmen würden Einsatzkräfte laut ihr nur Strichmännchen und deren Bewegungen sehen.

Entscheidungen darüber, ob ein Hinweis zu einem Einsatz führt, sollen Menschen treffen — die KI liefert nur Hinweise und eine schnellere Lageeinschätzung.

Erweiterte Tests beim Objektschutz

Parallel ist ein Testlauf für Objektschutz geplant, etwa am Roten Rathaus und am Sitz der Innenverwaltung in der Klosterstraße.

  • Ein Anbieter soll nach einer Ausschreibung bis Ende September ausgewählt werden;
  • der Teststart ist für Dezember vorgesehen und soll rund ein Jahr dauern.

Kostenrahmen

  • Für die KI-Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten plant Berlin für 2026–2030 Investitionskosten von rund 2,47 Mio. Euro und Betriebskosten von etwa 2,13 Mio. Euro.
  • Für den Objektschutz werden für 2026/27 Investitionen in Höhe von rund 1,76 Mio. Euro und Betriebskosten von etwa 355.000 Euro veranschlagt.

Rechtliche Grundlage und parallele Entwicklungen

Basis des Vorhabens ist das im Dezember 2025 geänderte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) des Landes Berlin. Zugleich hat der Bundestag kürzlich eine bundesweite Rechtsgrundlage für Echtzeit-Fahndung mit KI-gestützter Gesichtserkennung geschaffen — ein Gegensatzpunkt zu den Berliner Beteuerungen, vor Ort keine Gesichtserkennung einzusetzen.

Offene Fragen und Kritik

Kritikerinnen und Kritiker weisen auf verschiedene Unsicherheiten hin:

  • Wie definiert die KI „ungewöhnliche“ Bewegungen?
  • Beispiele wie wiederholtes Umherlaufen oder das Tauschen einer Tasche werfen Interpretationsfragen auf.
  • Der Verweis auf einen Fall in Athen, bei dem eine Mordanklage allein auf KI-generierten Beweisen beruhte, obwohl der Beschuldigte zur Tatzeit nachweislich in Haft war, wird als Warnsignal genannt.
  • Unklar bleibt außerdem, wie die rechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen aussehen, wenn Einsatzkräfte einen KI-Hinweis als unverdächtig einstufen und danach doch eine Straftat passiert.

Politischer Kontext

Im März wurde das Vorhaben im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert. Die Idee, das Abgeordnetenhaus selbst mit KI-gestützter Überwachung zu schützen, stieß auf Proteste und wurde verworfen.

Offene praktische und rechtliche Fragen bleiben bestehen: Wie zuverlässig sind die Systeme in der konkreten Anwendung, wie werden Fehlalarme gehandhabt, und wie ist die Verantwortung zwischen Maschine und Mensch geregelt?

Quellen

  • Quelle: Berliner Polizei
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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Dieser Artikel wurde vollständig mit KI generiert und ist Teil des Projektes KI News Daily der Pickert GmbH. Wir arbeiten an der ständigen Verbesserung der Mechanismen, können aber leider Fehler und Irrtümer nicht ausschließen. Sollte dir etwas auffallen, wende dich bitte umgehend an unseren Support und feedback[at]pickert.io

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