Berlin startet KI‑Pilot für Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten

05.08.2026 | Allgemein, KI

Berlin beginnt diesen Monat einen Pilot: KI erkennt ungewöhnliche Bewegungen an Brennpunkten, Gesichter werden nicht dargestellt.

In Kürze

  • Start am Kottbusser Tor, später Warschauer Straße
  • KI signalisiert mögliche Vorfälle, Einsatzkräfte entscheiden
  • Kritik zu Zuverlässigkeit, Verantwortung und Datenschutz

Berlin setzt noch in diesem Monat einen Pilotversuch mit KI-gestützter Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten um. Die Technik soll ungewöhnliche Bewegungsabläufe und Situationen erkennen und Alarm geben — eine biometrische Identifikation von Personen ist nach Angaben der Polizei ausdrücklich nicht geplant.

Wo der Test startet

Der Startpunkt ist das Kottbusser Tor, später soll die Kameraüberwachung auch an der Warschauer Straße erprobt werden. Bei positivem Verlauf ist eine schrittweise Ausweitung auf weitere belastete Orte vorgesehen. Für den Objektschutz sind zusätzlich Tests am Roten Rathaus und am Dienstsitz der Innenverwaltung (Klosterstraße) geplant.

Wie die KI arbeiten soll

Die eingesetzte Software wird als „Verhaltens- und Situationserkennung“ beschrieben: Sie analysiert Kamerabilder auf Abweichungen von normalen Bewegungsmustern — etwa plötzliche Gruppenbildung oder körperliche Auseinandersetzungen — und löst dann einen Alarm aus. Laut Innensenatorin Iris Spranger sind Gesichter auf den Bildschirmen nicht sichtbar; Einsatzkräfte sehen demnach abstrahierte Figuren und deren Bewegungen. Die KI weist nur auf mögliche Vorfälle hin, die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft ein Mensch.

Offene Fragen und Kritik

Solche Systeme stehen in der Kritik. Kritiker und Expertinnen verweisen auf konkrete Probleme: In Athen lief zuletzt ein Prozess, in dem eine Mordanklage teilweise auf KI-generierten Beweisen basierte — obwohl der Beschuldigte nachweislich zur Tatzeit in Haft war. Das wirft Fragen zur Zuverlässigkeit auf.

Weitere Streitpunkte sind:

  • Ab wann gilt eine Bewegung als „auffällig“?
  • Kann ein verlorener Mensch, der mehrmals über einen Platz läuft, fälschlich einen Alarm auslösen?
  • Oder eine harmlose Szene, etwa zwei Freundinnen, die eine Sporttasche tauschen?
  • Auch die Verantwortung von Mitarbeitenden ist umstritten: Welche Folgen hat es, wenn ein KI-Hinweis als harmlos eingeordnet wird und später doch eine Straftat passiert?

Rechtlicher und politischer Rahmen

In Berlin stützt sich das Projekt auf das im Dezember 2025 geänderte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Auf Bundesebene hat der Bundestag kürzlich Regelungen für Echtzeitfahndung mit KI-gestützter Gesichtserkennung beschlossen. In Berlin war zwischenzeitlich geplant, das Abgeordnetenhaus per KI zu schützen — nach Protesten der Abgeordneten wurde das Vorhaben aber verworfen.

Zeitplan und Kosten

Für den Objektschutz soll ein Zuschlag für einen Anbieter bis Ende September entschieden werden; der Teststart ist für Dezember geplant und soll etwa ein Jahr dauern.

  • Für die KI-Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten kalkuliert die Verwaltung für 2026–2030 rund 2,47 Millionen Euro Investitionskosten und etwa 2,13 Millionen Euro Betriebskosten.
  • Für den Objektschutz sind für 2026/2027 etwa 1,76 Millionen Euro Investitionen und 355.000 Euro Betriebskosten veranschlagt.

Kurzfassung des Ablaufs

Die Pilotphase an ausgewählten Orten beginnt dieses Monats; das System erkennt Bewegungsabweichungen und signalisiert mögliche Vorfälle, ohne Gesichter darzustellen. Menschliche Einsatzkräfte bleiben für die Bewertung und Reaktion zuständig — während Recht, Praxis und Ethik der Technologie weiterhin intensiv diskutiert werden.

Quellen

  • Quelle: Berliner Polizei
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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