Anthropic zahlt 1,5 Mrd. Dollar wegen massenhaften Downloads aus LibGen/PiLiMi; US-Gericht genehmigt Vergleich.
In Kürze
- 1,5 Mrd. US-Dollar für rund 482.460 Werke (91,3% beansprucht)
- Durchschnittlich ~3.000 USD pro Werk; Zahlung deckt nur illegale Downloads, nicht KI-Training
- Richter: Training mit rechtmäßig beschafften Büchern kann Fair Use sein; Scraping-Frage bleibt offen
Anthropic akzeptiert 1,5 Milliarden Dollar wegen Herunterladens pirater Bücher
Anthropic hat einem Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar zugestimmt, nachdem das Unternehmen zwischen 2021 und 2022 Bücher aus den Piraterie-Datenbanken LibGen und PiLiMi heruntergeladen hatte. Ein US-Bundesgericht in San Francisco hat den Vergleich inzwischen genehmigt.
Von den rund 482.460 aufgelisteten Werken wurden 91,3 Prozent geltend gemacht. Laut Vereinbarung fließen damit im Schnitt etwa 3.000 Dollar pro Werk — etwa viermal so viel wie der gesetzliche Mindestschadenersatz. Die illegal beschafften Dateien müssen vernichtet werden. Rechtlich gilt dies als der bislang größte Urheberrechtsvergleich in der Geschichte von Sammelklagen.
Wichtig
Die Zahlung kompensiert ausschließlich das Herunterladen aus einer illegalen Quelle, nicht das eigentliche Training der KI mit Büchern. Richter William Alsup hatte zuvor entschieden, dass das Training von KI-Modellen mit rechtmäßig beschafften Büchern „spektakulär transformativ“ sei und unter den Fair-Use-Standard falle. In diesem Zusammenhang bedeutet „transformativ“, dass die Nutzung das Originalmaterial so stark verändert, dass das Urheberrecht nicht mehr im gleichen Umfang greift; Fair Use erlaubt demnach in solchen Fällen die Nutzung geschützter Werke.
Gleichzeitig bleibt Piraterie rechtswidrig, und Autorinnen und Autoren behalten sich Ansprüche vor, wenn KI-Ausgaben komplette Originalwerke wiedergeben. Der Vergleich schließt Nachahmungen ganzer Bücher durch das Modell nicht automatisch aus; sollten KI-Ausgaben vollständige Werke reproduzieren oder Anthropic künftig anders handeln, können betroffene Rechteinhaber weiterhin klagen.
Offen ist außerdem, ob großflächiges Abschöpfen (Scraping) von Internetinhalten ohne Zustimmung der Urheber rechtlich zulässig ist — diese Frage blieb im Vergleich unbeantwortet. Die Informationen stammen aus einem Bericht bei Law Justia.
Quellen
Quellen
- Quelle: Anthropic
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




