Meta entfernt umstrittene Klausel — Zweifel an Web‑Scraping und KI‑Training

18.10.2026 | Allgemein, KI

Meta setzte kurz eine umstrittene Klausel in seine Geschäftsbedingungen — und strich sie rasch.

In Kürze

  • Klausel deutete auf Web‑Scraping für KI‑Training hin
  • Meta: Regel gelte nur für Werbe- und Geschäftskunden
  • Relevanz wächst durch laufende Urheberrechtsverfahren

Meta hat für kurze Zeit eine Formulierung in seinen kommerziellen Nutzungsbedingungen stehen, die Zweifel an der geplanten Nutzung von Webseiteninhalten nährt — und die schnell wieder verschwand.

Die umstrittene Klausel erklärte, dass Meta Inhalte von Domains, Webseiten oder URLs von Geschäftskonten „verwenden, entwickeln, verbessern, erforschen, trainieren und die Integrität“ seiner Produkte und Dienste „aufrechterhalten“ könne. Rechtsexperten, die gegenüber Nieman Lab zitiert wurden, sahen darin eine bemerkenswerte Regelung: Sie könnte Meta faktisch erlauben, Websites von Verlagen mit Meta-Geschäftskonten automatisiert auszulesen (sogenanntes Scraping) und diese Inhalte zum Training von KI-Modellen zu nutzen.

Meta wies diese Interpretation zurück. Das Unternehmen erklärte laut eigenen Angaben, die Änderung ändere nichts an der Art und Weise, wie Meta das Web durchsucht. Kurz darauf berichtete The Verge, die strittige Formulierung sei wieder aus den Bedingungen entfernt worden.

In einer nachgeschobenen Stellungnahme teilte Meta mit, man habe auf Kritik reagiert und klargestellt, dass die zusammengefassten Crawling-Bestimmungen ausschließlich für Werbe- und Geschäftskundenprodukte gelten und nicht verändern, wie Meta Webcrawler einsetzt. Webcrawler sind Programme, die automatisch Webseiten durchsuchen und Inhalte indexieren — ein gängiges Werkzeug, das in verschiedenen Formen von Suchmaschinen bis zu Datenanalyse-Tools eingesetzt wird.

Der Vorfall fällt in eine rechtlich spannende Zeit für Meta: Im vergangenen Jahr gewann das Unternehmen einen prominent verhandelten Urheberrechtsfall, zugleich laufen aber noch weitere Verfahren gegen KI-Firmen, darunter auch gegen Meta. Beobachterinnen und Beobachter achten deshalb genau darauf, wie Plattformbetreiber ihre Richtlinien formulieren und ändern.

Quellen

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