US-Gericht genehmigt 1,5 Mrd. Dollar‑Vergleich von Anthropic

21.07.2026 | Allgemein, KI

US-Gericht billigt 1,5‑Milliarden‑Dollar‑Vergleich: Zahlungen an Rechteinhaber, aber keine bundesweite Grundsatzentscheidung.

In Kürze

  • Anthropic zahlt rund 1,5 Mrd. USD, ca. 3.000 USD pro Werk
  • Gericht: Nutzung von Piraten‑Seiten war rechtswidrig
  • Grundsatzfrage zum KI‑Training bleibt offen; weitere Klagen laufen

US-Gericht genehmigt 1,5‑Milliarden‑Dollar‑Vergleich von Anthropic

Ein US‑Bundesgericht hat den von Anthropic geschlossenen Vergleich in einer Sammelklage wegen Urheberrechtsverletzungen endgültig genehmigt. Richterin Araceli Martinez‑Olguin unterzeichnete die Entscheidung am Montag; zuvor hatte Richter William Alsup bereits eine vorläufige Zustimmung erteilt.

Wie viel Geld fließt — und an wen

Anthropic zahlt laut Vergleich rund 1,5 Milliarden US‑Dollar. Konkret sind etwa 3.000 Dollar pro Werk vorgesehen, gerechnet für knapp 500.000 Werke. Das Geld soll unter den Autorinnen, Autoren und Verlagen aufgeteilt werden, die die jeweiligen Rechte halten. Der Betrag zählt zu den größten Vergleichen in der Geschichte des US‑Urheberrechts.

Worum es in der Klage ging

Der Streit drehte sich um die Datenbasis, mit der Anthropic seine KI‑Sprachmodelle trainierte. Das Unternehmen hatte Texte aus zwei Quellen verwendet:

  • Titel, die gekauft und gescannt wurden — diese Praxis befand das Gericht nicht als problematisch
  • Kopien von sogenannten Piraten‑Seiten wie Library Genesis

Letzteres wertete das Gericht als illegales Herunterladen und damit als rechtswidrige Beschaffung von Trainingsmaterial.

Die gerichtliche Teilentscheidung von Richter Alsup

Richter William Alsup hatte in einer getrennten Entscheidung zwei wichtige Punkte unterschieden:

  • Zum einen stellte er fest, dass das Trainieren von KI‑Modellen an urheberrechtlich geschützten Texten unter bestimmten Bedingungen als „fair use“ gelten kann, also als erlaubte Nutzung ohne ausdrückliche Erlaubnis. Das war für die KI‑Branche ein bedeutsames Signal.
  • Zum anderen befand er, dass die Art der Beschaffung von Teilen der Bücher — konkret durch Piraterie — rechtswidrig war.

Um ein Gerichtsverfahren mit möglichen höheren Schadenersatzforderungen zu vermeiden, einigte sich Anthropic schließlich auf den Vergleich.

Warum viele Autorinnen und Autoren unzufrieden sind

Einige Rechteinhaber sehen den Vergleich nicht als klaren Sieg, weil die zugrundeliegende Frage der Zulässigkeit des KI‑Trainings mit geschützten Texten durch das Abkommen nicht endgültig geklärt wurde. Die Tatsache, dass Anthropic einen hohen Betrag zahlte, belegt den Schaden für Betroffene — aber die rechtliche Grundsatzfrage bleibt offen, weil es nicht zu einer abschließenden Gerichtsentscheidung kam.

Was das für den weiteren Verlauf bedeutet

Weil Anthropic den Vergleich akzeptiert hat, entfällt eine verbindliche Entscheidung eines Berufungsgerichts in diesem Fall — und es entsteht kein landesweit geltender Präzedenzfall. Parallel laufen jedoch mehrere ähnliche Verfahren gegen andere große Firmen, darunter:

  • Google
  • Meta
  • Midjourney
  • OpenAI

Erst letzte Woche reichten Verlage und Autorinnen — unter anderem Hachette, Cengage, Elsevier und Scott Turow — eine Sammelklage gegen Google ein und werfen dem Unternehmen vor, geschützte Werke zum Training seines KI‑Systems Gemini genutzt zu haben.

Kurz gesagt

Rechteinhaber erhalten nun Zahlungen, die zentrale Rechtsfrage zur Zulässigkeit des Trainings von KI‑Modellen an urheberrechtlich geschützten Texten bleibt aber in weiteren Prozessen offen.

Quellen

  • Quelle: Anthropic
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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