Neue EU-Regeln verlangen klare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
In Kürze
- Ab 2.8. für neue Systeme
- Maschinenlesbare Watermarks + signierte Metadaten
- Ausnahmen: Privatnutzung, Satire, redaktionelle Übernahme
EU legt Regeln zur Kennzeichnung von KI-Inhalten fest — ab August gelten erste Pflichten
Ab 2. August treten in der EU verbindliche Transparenzregeln für neue KI-Systeme in Kraft; bereits auf dem Markt befindliche Systeme erhalten eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die Leitlinien konkretisieren, wie Anbieter offenlegen müssen, wenn Inhalte oder die Gegenpartei in einer Interaktion von einer KI erzeugt oder gesteuert werden.
Was Anbieter offenlegen müssen
- Anbieter sollen klar angeben, wenn Inhalte ganz oder teilweise von einer KI stammen oder eine KI die Gegenpartei in einem direkten Dialog darstellt.
- Das gilt auch, sobald ein System Gefühle, biometrische Merkmale oder ähnliche persönliche Merkmale erkennt und verarbeitet.
- Private Nutzung bleibt ausdrücklich ausgenommen — Bilder oder Texte, die du privat erzeugst und teilst, fallen nicht unter die Pflicht.
Wie die Kennzeichnung technisch erfolgen soll
Die EU verlangt eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Dafür sind zwei Mechanismen vorgesehen:
- versteckte Watermarks im Inhalt
- signierte Metadaten, die Herkunft und Erzeugungsbedingungen nachweisbar machen
Reiner Text ist von der Pflicht, beide Ebenen zu nutzen, ausgenommen; für andere Medienformen sollen beide Ebenen zum Einsatz kommen.
Ausnahmen im redaktionellen und kreativen Bereich
- Keine Kennzeichnungspflicht besteht für rein künstlerische, fiktionale oder satirische Inhalte.
- Ebenso entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch einen von einer KI erstellten Text geprüft und redaktionell übernommen hat — etwa wenn ein Verlag KI-Texte verwenden lässt und ein Redakteur die Verantwortung übernimmt.
Durchsetzung und Sanktionen
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten werden scharf geahndet:
- Bußen können bis zu 15 Millionen Euro oder alternativ 3 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes betragen.
- Zuständig für Kontrolle und Sanktionen sind die nationalen Aufsichtsbehörden, das EU-„AI Office“ oder der Europäische Datenschutzbeauftragte.
Fristen, Reichweite und offene Fragen
- Die Regeln gelten ab 2. August für neu zugelassene Systeme; für bestehende Produkte gilt die Frist bis 2. Dezember 2026.
- Inhalte, die vor diesen Stichtagen erzeugt wurden, bleiben unberührt.
- Ob größere Versionssprünge bei bereits vorhandenen Modellen die Übergangsfrist verkürzen, wird noch diskutiert; kleines Feintuning soll die Frist nicht beeinflussen.
Einordnung in den EU-Rechtsrahmen
Die Leitlinien konkretisieren Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act), die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Die EU-Kommission sieht die Transparenzregeln als Maßnahme, um etwa Chatbots oder autonome KI-Agenten offener zu kennzeichnen. Einige weitere Regelungen für Hochrisiko-KI sind hingegen erst für 2027/2028 vorgesehen.
Quellen
- Quelle: EU-Kommission
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




