Die EU verlangt, dass Android Drittanbieter-KIs dieselben Rechte wie Googles Gemini bekommt — mit Nutzerwahl, Datenschutzauflagen und festen Fristen.
In Kürze
- DMA zwingt Android-Öffnung: Dritt-KIs erhalten gleiche Schnittstellen wie Gemini
- Du kannst künftig Assistenten und Berechtigungen wählen; paralleler Einsatz möglich
- Fristen: Zulassungsregeln bis Mai 2027, Umsetzung in Android 18 bis Aug 2027
Die EU verpflichtet Google, Android für fremde KI-Assistenten so zu öffnen, dass sie dieselben Zugriffsrechte und Funktionen erhalten wie Googles eigener Assistent Gemini. Die Maßnahme beruht auf dem Digital Markets Act (DMA), der Plattformen mit Gatekeeper-Status zu fairer Interoperabilität verpflichtet — Android gilt seit 2023 als solcher Gatekeeper.
Worum es konkret geht
Drittanbieter-KIs wie etwa OpenAI oder Perplexity sollen in Android denselben Funktionsumfang und Schnittstellenzugang bekommen, den Gemini heute hat. Konkret heißt das:
- Aktivierungswörter nutzen
- Per Sprachbefehl Essen oder Fahrdienste bestellen
- Bildschirm-Inhalte erfassen und analysieren
- Im Hintergrund laufen und auf andere Apps zugreifen
- Agentische, mehrstufige Aufgaben ausführen — also Abläufe mit mehreren Schritten selbstständig erledigen
Was das für dich bedeutet
Nutzer:innen sollen künftig wählen können, welcher KI-Assistent welche Gerätefunktionen nutzt. Praktisch heißt das:
- Mehrere Assistenten parallel aktivieren
- Einem Drittanbieter-KI erlauben, Termine zu verwalten
- Drittanbieter-KI Nachrichten verfassen lassen
- Drittanbieter-KI Inhalte auf dem Bildschirm analysieren lassen — sofern du zustimmst
- Google muss Schnittstellen bereitstellen, die Drittanbietern vergleichbare Zugänge erlauben wie dem eigenen Dienst
Sicherheit und Kontrolle
Alle Zugriffe und Prozesse unterliegen EU-Vorschriften zu Datenschutz und IT-Sicherheit, insbesondere der DSGVO und dem Gesetz zur Cyber-Resilienz. Nutzer:innen müssen ihre Einwilligungen steuern können. Wichtige Punkte:
- Sensible Funktionen dürfen nur nach klaren, objektiven und nichtdiskriminierenden Zugangsvoraussetzungen freigegeben werden
- Google darf bei besonders sensiblen Funktionen Anforderungen setzen, aber keine zusätzlichen kommerziellen Bedingungen verlangen
- Unabhängige Dritte sollen bestätigen, dass Drittanbieter-Apps die Sicherheitskriterien erfüllen
- Nicht-KI-Dienste können einen separaten Zugangsweg beantragen
Zeitplan und technische Umsetzung
- Bis zum 1. Februar 2027: Entwurf der Zulassungsbedingungen zur Konsultation veröffentlichen
- Spätestens am 1. Mai 2027: Endgültige Bedingungen bereitstellen; ab diesem Datum sollen Zertifizierungsanträge angenommen werden
- Prüfungsdauer eines Antrags: innerhalb von vier Wochen
- Nutzer:innen sollen die Änderungen sichtbar nutzen können ab Juli 2027
- Technisch verbindlich: Maßnahmen müssen bis spätestens 1. August 2027 in Android 18 umgesetzt sein
- Erkennung simultaner Aktivierungswörter (mehrere KIs per Sprachbefehl auslösen): bis spätestens 1. August 2028 in Android 19 implementiert sein
Reaktionen aus Brüssel und der Industrie
- EU-Kommissarinnen: Regeln sollen Wettbewerb, Vielfalt und Nutzerwahl stärken und gleichzeitig Datenschutz und Sicherheit wahren
- Google: Warnt, die Vorgaben könnten Schutzmechanismen für Millionen Europäer:innen untergraben und kritisiert, dass Sicherheitsbedenken nicht ausreichend berücksichtigt würden; verweist darauf, dass Gerätehersteller bislang eine Rolle bei Sicherheitsprüfungen spielen
- Apple: Hält sich weitgehend zurück — der neue Siri-AI-Assistent wird zunächst nicht in der EU angeboten, und Apple blockiert seit 2024 Funktionen, die eine Öffnung von iOS erforderlich machen würden
Rechtslage
Google kann rechtlich gegen die Vorgaben vorgehen. Die EU hat bereits auf eingegangene Kommentare reagiert und einige technische Integrationsdetails konkretisiert. Die Fristen und Vorgaben sind jedoch klar formuliert und sollen eine zügige Umsetzung erzwingen.
Quellen
- Quelle: EU-Kommission / Google
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




