EU passt Regeln an digitale Gefahren an: härtere Strafen, Löschpflichten und Opferhilfe.
In Kürze
- Zahlungen für Live‑Streams mit Missbrauch werden EU‑weit strafbar
- KI‑Tools, Deepfakes und Prompts zur Erstellung von Missbrauchsmaterial unter Strafe
- Meldepflichten, Löschpflichten, längere Verjährung und mehr Unterstützung für Opfer
Die EU hat die Richtlinie gegen sexuelle Gewalt an Kindern grundlegend überarbeitet und legt damit neue, an die digitale Welt angepasste Strafregeln vor. Die bisherigen Vorgaben stammen aus dem Jahr 2011 und galten als überholt – jetzt werden Lücken geschlossen, die Täter:innen bislang im Netz ausnutzten.
Was neu geregelt wird
- Live‑Streams: Wer dafür bezahlt, Live‑Streams mit sexuellem Missbrauch an Kindern anzusehen, macht sich EU‑weit strafbar. Damit sollen Zahlungsmodelle auf verschlüsselten Plattformen und im Darknet erschwert werden.
- KI‑Missbrauch: Personen, die KI‑Systeme entwickeln, anpassen, besitzen oder verbreiten, um Missbrauchsmaterial oder täuschend echte Deepfakes zu erzeugen, können bis zu zwei Jahre Haft erhalten. Auch das Erstellen, Besitzen oder Verbreiten von digitalen Anleitungen und sogenannten Prompts zur Herstellung von Missbrauchsmaterial ist künftig strafbar.
- Sextortion: Digitale sexuelle Erpressung wird EU‑weit einheitlich sanktioniert. Wer Minderjährige mit der Veröffentlichung intimer Aufnahmen bedroht, um Geld oder weiteres Material zu erpressen, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.
- Grooming‑Tatbestand ausgeweitet: Die Strafbarkeit greift auch dann, wenn das Opfer das Schutzalter erreicht hat, sofern die Täter:innen mit Zwang, Drohungen oder unter Vorspiegelung falscher Identitäten (etwa als Gleichaltrige) handeln.
- Entfernung und Sperrung: Mitgliedstaaten müssen auf ihrem Hoheitsgebiet gehostete Missbrauchsinhalte unverzüglich löschen oder den Zugang sperren.
- Schärfere Strafen und längere Verjährung: Für besonders schwere Delikte wird die Verjährungsfrist deutlich verlängert – in manchen Fällen bis zu 32 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Opfers.
- Unterstützung für Überlebende: Betroffene erhalten garantierten Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, psychologischer Betreuung und Rechtsbeistand.
- Meldepflichten: Berufsgruppen mit engem Kontakt zu Kindern müssen bei konkretem Verdacht streng melden.
Zahlen zur Einordnung
Die EU‑Kommission macht deutlich, warum die Novelle kommt: Meldungen zu sexuellem Kindesmissbrauch im Internet stiegen von etwa 1 Million im Jahr 2010 auf mehr als 23 Millionen im Jahr 2025. Im vergangenen Jahr entfielen fast 62 Millionen Dateien auf Bilder und Videos. Cybergrooming hat sich binnen fünf Jahren ungefähr ver‑30‑facht.
Wie es weitergeht
Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Text noch formell zustimmen. Nach der Veröffentlichung im EU‑Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Quellen
- Quelle: European Union
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




