Handelsverband verlangt Ausnahmeregel für KI‑Werbebilder vor EU‑AI‑Act

21.06.2026 | Allgemein, KI

Eurocommerce will Ausnahmen für KI‑Werbefotos – Kennzeichnung würde breite Werbung treffen.

In Kürze

  • Forderung vor Inkrafttreten 2. Aug
  • EU‑AI‑Act verlangt Deepfake‑Labels
  • Händler: KI im Marketing weit verbreitet

Kurz vor Inkrafttreten des neuen EU‑KI‑Gesetzes am 2. August fordert der europäische Handelsverband Eurocommerce eine Ausnahme für KI‑generierte Werbebilder. Zu Eurocommerce zählen große Einzelhändler wie Amazon, H&M, Inditex und Ikea. Ihre Argumentation: Vielen Handelsunternehmen dient KI bereits flächendeckend zur Erstellung von Marketingmaterial — eine Kennzeichnungspflicht würde deshalb große Teile der Werbung betreffen.

Was das EU‑Gesetz vorsieht

Der EU‑AI‑Act verlangt eine klare Kennzeichnung von Inhalten, die als Deepfake gelten, also wenn KI an der Erstellung beteiligt war oder bestehende Inhalte so verändert wurden, dass sie eine neue, täuschende Darstellung schaffen. Vereinfacht unterscheidet das Gesetz drei Kategorien:

  • Basis‑Icon (AI): Ein Hinweis, dass KI genutzt wurde oder zusätzliche Labels und Interaktionen vorgesehen sind.
  • „Vollständig KI‑generiert“ (AI Generated): Inhalte, die komplett von KI erstellt wurden ohne kreative menschliche Beiträge außer den Eingaben (Prompts). Beispiele sind vollständig KI‑erstellte Videos mit Politikern, KI‑komponierte Musik oder automatisch erstellte Nachrichtentexte.
  • „Teilweise KI‑verändert“ (AI Modified): Menschlich erstellte Inhalte, die durch KI so verändert wurden, dass sie zu einem Deepfake werden — etwa ein echtes Foto, dem per KI das Gesicht eines Politikers eingesetzt wird, oder ein echtes Wohnungsfoto, das per KI anders möbliert wurde.

Warum der Handel eine Ausnahme fordert

Eurocommerce betont, dass viele Händler KI massiv einsetzen: Zalando gibt an, inzwischen 90 Prozent der Marketinginhalte auf der eigenen Plattform mit KI zu erzeugen; H&M und Zara arbeiten mit KI‑generierten Model‑Kopien. Christel Delberghe, Generaldirektorin von Eurocommerce, bringt es auf den Punkt: Ein KI‑generiertes Wohnzimmerbild zur Präsentation eines Sofas dürfe nicht als Deepfake gelten. Ihrer Auffassung nach würde eine verpflichtende Kennzeichnung einen großen Teil der Werbung treffen und könnte den Nutzen der Transparenzregeln für Verbraucher verwässern.

Kritik an der Begriffsverwendung

Gegenstimmen weisen auf ein anderes Problem hin: Der Begriff „Deepfake“ stammt ursprünglich aus dem Bereich nicht einvernehmlicher Pornografie und ist stark mit Betrug und kriminellen Fällen belastet. Kritiker bemängeln, dass dieselbe Bezeichnung auf harmlose Produktbilder angewandt zu Unschärfen führt — das mache die praktische Anwendung der Regelung schwieriger.

Was jetzt passiert

Die EU‑Kommission hat sich bislang nicht öffentlich zu der Forderung von Eurocommerce geäußert. Ab dem 2. August greifen die Transparenzpflichten des EU‑AI‑Acts; ob und wie Händler in der Praxis Ausnahmen für Werbebilder erreichen können, bleibt vorerst offen.

Quellen

  • Quelle: Eurocommerce
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

💡Über das Projekt KI News Daily

Dieser Artikel wurde vollständig mit KI generiert und ist Teil des Projektes KI News Daily der Pickert GmbH.

Wir arbeiten an der ständigen Verbesserung der Mechanismen, können aber leider Fehler und Irrtümer nicht ausschließen. Sollte dir etwas auffallen, wende dich bitte umgehend an unseren Support und feedback[at]pickert.io

Vielen Dank! 🙏

Das könnte dich auch interessieren…