Echte Steuerdaten sollen KI-Training ermöglichen. Löschfrist: ein Jahr. Menschen bleiben Entscheider. Datenschützer kritisieren das Vorhaben.
In Kürze
- §29c soll Finanzämtern die Nutzung echter Steuerdaten für KI-Tests erlauben
- Personenbezogene Daten müssen spätestens ein Jahr nach Maßnahme gelöscht werden
- KI liefert Hinweise, finale Prüfungen und Entscheidungen bleiben bei Menschen
Bundesregierung will Steuerdaten für KI-Training freigeben — mit Löschfrist und menschlicher Kontrolle
Die Bundesregierung plant im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026, personenbezogene Steuerdaten für die Entwicklung und Prüfung von KI-gestützten Verfahren in der Steuerverwaltung zuzulassen. Ziel ist laut Entwurf, die komplexe deutsche Steuerverwaltung digital effizienter zu bearbeiten. Der Vorschlag steht allerdings in der Kritik von Datenschützern und IT-Expert:innen.
Was konkret geändert werden soll
Eine kleine Ergänzung in der Abgabenordnung (§ 29c) soll es den Finanzämtern erlauben, echte Steuerdaten für die Entwicklung, Überprüfung und Anpassung automatisierter Verfahren zu nutzen. Die Abgabenordnung ist das zentrale Gesetz zum Steuerverfahrensrecht in Deutschland; die geplante Neuerung würde eine klare Rechtsgrundlage für KI-Tests mit realen Daten schaffen.
Warum echte Daten statt Testdaten?
Der Entwurf argumentiert, dass fiktive Testdaten moderne KI-Systeme nicht ausreichend abbilden. Künstlich erzeugte Datensätze reichten nicht immer aus, um reale Datenstrukturen, Verknüpfungen und vor allem die Zusammenführung von Informationen aus verschiedenen Behörden realistisch nachzustellen. Für Validierung und Fehlersuche seien echte Fallkonstellationen oft notwendig.
Datenschutz und Beschränkungen
Als Schutzmaßnahme sieht der Entwurf vor, die eingesetzten personenbezogenen Trainingsdaten spätestens ein Jahr nach Abschluss der jeweiligen Entwicklungs- oder Überprüfungsmaßnahme unwiderruflich zu löschen. Außerdem verweist der Text auf den Zweckbindungsgrundsatz der DSGVO: Normalerweise dürfen personenbezogene Daten nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden — das hat bisher KI-Trainings mit Steuerdaten behindert.
Mensch bleibt Entscheidungsträger
Die KI soll den Behörden dem Entwurf zufolge vorläufige Prüfungen und Hinweise auf Unregelmäßigkeiten liefern. Die finale Prüfung und die endgültige Entscheidung bleiben beim menschlichen Sachbearbeiter; es sollen keine rein automatisierten, für Bürger:innen nachteiligen Steuerbescheide ergehen.
Steuerliche Anreize für Forschung
Parallel plant die Regierung, den steuerlichen Abzug für Forschungsinvestitionen anzuheben: Bisher lag die Grenze bei 15 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr; künftig sollen bis zu 25 Millionen Euro möglich sein. Diese Erhöhung zielt laut Entwurf darauf ab, private Investitionen in Technologien wie KI, Halbleiterfertigung und grüne Energien zu fördern.
Reaktionen kurz angerissen
Der Vorschlag weckt Bedenken bei Datenschützer:innen und IT-Expert:innen, weil der Einsatz echter personenbezogener Daten Risiken für die Privatsphäre berge. Befürworter sehen in der Änderung ein Mittel, Verwaltungsaufwand zu senken und Massenverfahren zu beschleunigen. Der Entwurf ist Teil des Jahressteuergesetzes 2026 und muss noch parlamentarisch beraten werden.
Quellen
- Quelle: Bundesfinanzministerium
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




