OLG Düsseldorf: Wann KI‑Bilder Urheberrechtsschutz haben

18.05.2026 | Allgemein, KI

OLG Düsseldorf: Urheberrecht bei KI‑Bildern.

In Kürze

  • Maschinenbilder meist ohne Schutz
  • Nur bei nachweisbarer Leistung
  • Perspektive, Licht, Bildschnitt

Wenn du dich fragst, wer die Rechte an Bildern hat, die komplett oder teilweise von KI erzeugt wurden: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 2. April 2026 (Az. 20 W 2/26) klare Leitlinien geliefert — und zwar weg vom pauschalen Blick aufs Gesamtbild hin zu einer feiner ausdifferenzierten Prüfung einzelner Bildmerkmale.

Der Grundsatz ist simpel

Rein maschinell erzeugte Bilder genießen grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz. Will jemand behaupten, ein KI-Bild sei sein schutzfähiges Werk, muss er nachweisen, dass eine erkennbare, persönliche Gestaltungsleistung eines Menschen darin steckt.

Was nicht reicht

Allein das Eingeben von Textanweisungen in eine KI — das typische Prompting — gilt laut OLG nur als „Ergebniskonsum“. Solche allgemeinen Anweisungen ohne spürbare, kreative Steuerung begründen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Was geschützt werden kann

Schutzfähig kann ein KI-Ergebnis werden, wenn menschliche Steuerung deutlich nachweisbar ist. Das kann etwa der Fall sein bei

  • extrem detaillierten Vorgaben,
  • fortlaufenden, konkreten Korrekturen während der Entstehung,
  • oder bei einer kreativen Auswahl aus vielen Zwischenergebnissen.

Wer Schutz beansprucht, muss diese menschlichen Beiträge vor Gericht darlegen und beweisen — bloße Behauptungen genügen nicht.

Der konkrete Fall

Gestritten wurde zwischen einer Unterwasserfotografin und einem ehemaligen Partner. Der Angeklagte hatte eine Fotodatei in ein Bild‑zu‑Bild‑Verfahren eingespeist und damit ein komisch verändertes, comichaftes Motiv erzeugt.

Die Fotografin klagte eilig, das Landgericht wies die Klage ab. Das OLG bestätigte das Abweisungs-Ergebnis, änderte aber die rechtliche Begründung.

Neue Prüfweise: elementorientiert statt Gesamtbild

Entscheidend für das OLG ist jetzt nicht mehr allein das Gesamtbild, sondern eine elementorientierte Untersuchung: Relevant ist, ob genau die kreativen und technischen Eigenheiten des Originals übernommen wurden — also etwa Kameraperspektive und -einstellungen, Beleuchtung, Tiefenschärfe oder Bildausschnitt. Das bloße Motiv (zum Beispiel ein Hund, der unter Wasser ein Spielzeug sucht) ist dagegen eine Idee und damit nicht schutzfähig.

Warum die Klägerin verlor

Im konkreten Fall wies die KI-Grafik deutliche Unterschiede in Perspektive, Anatomie und Dynamik gegenüber dem Foto auf. Dadurch sah das OLG keine Verletzung der Lichtbildrechte der Fotografin — trotz ihrer berechtigten Sorge vor Nachahmung.

Was das bedeutet

Fotografen bleiben gegen das exakte Übernehmen ihrer technischen und gestalterischen Leistungen geschützt. Gleichzeitig schafft das Urteil mehr Spielraum dafür, bildliche Ideen mit generativer KI nachzubauen, solange nicht die konkreten, schutzfähigen Elemente kopiert werden. Das OLG orientiert sich damit eng an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs.

Kommentar von Experten

Der IT‑Rechtler Jens Ferner bezeichnete das Urteil als die bisher „präziseste obergerichtliche Dogmatik“ zur Frage, wie klassische Fotorechte mit der Nutzung von Bildern als Input für generative KI zusammenpassen.

Kurz: Ideen und Motive bleiben frei; konkrete gestalterische Leistungen bleiben geschützt — und wer Urheberrecht für ein KI‑Bild geltend macht, muss genau aufzeigen, welche menschlichen Entscheidungen das Bild tatsächlich geprägt haben.

Quellen

  • Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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