Kammergericht warnt: KI‑Zitate können nicht existierende Fundstellen sein

08.05.2026 | Allgemein, KI

Berliner Gericht mahnt: Sprachmodelle liefern plausible, aber falsche Rechtzitierungen.

In Kürze

  • Nicht existierende BGH‑Fundstelle in Schriftsatz
  • Rüge; Beschwerde zurückgewiesen
  • Sprachmodell‑Ergebnisse vor Einreichung prüfen

Vorsicht mit KI-Zitaten: Das Kammergericht Berlin hat Anwältinnen und Anwälten eindringlich geraten, Rechercheergebnisse aus Sprachmodellen nicht ungeprüft in Schriftsätze zu übernehmen. Anlass war ein Familienrechtsstreit, in dem offenbar von einer KI erfundene Entscheidungen als Beleg eingereicht wurden.

Worum es ging

Eine Mutter beantragte beim Amtsgericht Berlin‑Kreuzberg per einstweiliger Anordnung die alleinige elterliche Sorge (Az. 130 F 12281/25) und gleichzeitig Verfahrenskostenhilfe. Das Amtsgericht lehnte beides ab – es sah keine dringende Eilbedürftigkeit und verwies auf das Hauptsacheverfahren.

Beschwerde mit falscher Fundstelle

Gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe legte die Kanzlei sofort Beschwerde beim Kammergericht ein. Zur Untermauerung nannte sie eine angebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 (Az. XII ZB 183/07, FamRZ 2008, S.137). Das Kammergericht prüfte selbst nach und stellte fest: Unter diesem Aktenzeichen gibt es keinen solchen BGH‑Beschluss. Auf der zitierten Zeitschriftenseite findet sich zwar ein BGH‑Beschluss – aber aus einem anderen Jahr, mit anderem Aktenzeichen und einem völlig anderen Thema (Einkommensbemessung eines Selbstständigen nach Verbraucherinsolvenz), nicht zur Verfahrenskostenhilfe.

Weitere Ungereimtheiten

Schon in der ursprünglichen Antragsschrift hatte das Amtsgericht ein weiteres, nicht auffindbares Zitat eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Brandenburg entdeckt. Die Häufung nicht nachvollziehbarer Fundstellen weckte den Verdacht, dass die Quellen nicht aus klassischen juristischen Datenbanken stammten.

Das Urteil des Kammergerichts

In seinem Beschluss vom 20. November 2025 (Az. 17 WF 144/25) wies das Kammergericht die Beschwerde zurück und rügte die anwaltliche Vertretung. Die Richter sprachen davon, das Ergebnis stamme von einer „fantasierenden“ KI und betonten, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege verpflichtet sind, Schriftsätze vor Einreichung sorgfältig zu prüfen – gerade wenn sie Werkzeuge wie Sprachmodelle einsetzen.

Was „Halluzinationen“ bedeuten

Sprachmodelle wie ChatGPT erzeugen Texte auf Basis großer Datenmengen und können dabei sehr plausibel klingende Antworten liefern. „Halluzinationen“ ist der Fachbegriff dafür, wenn solche Modelle Fakten, Aktenzeichen oder Fundstellen erfinden, die überzeugend aussehen, aber nicht existieren.

Praktische Folgen für Gerichte und Anwälte

  • Für Richterinnen und Richter bedeuten gefälschte oder nicht überprüfbare Zitate Mehraufwand: Quellen, die früher als verlässlich galten, müssen wieder selbst geprüft werden.
  • Für die Anwaltschaft setzt das Kammergericht nun eine formale Grenze: KI‑gestützte Rechercheergebnisse müssen sorgfältig verifiziert werden, bevor sie in Rechtsschriften verwendet werden.

Weltweiter Kontext

Ähnliche Fälle sind nicht neu: In den USA etwa musste ein Anwalt in dem Fall Mata vs. Avianca eine Geldstrafe zahlen, nachdem er fiktionale Präzedenzfälle, die mit ChatGPT erstellt wurden, eingereicht hatte. Auch in Deutschland mehren sich Berichte über solche „Zitier‑Geister“. Der Berliner Beschluss ist in diesem Sinne eine klare Orientierung für den Umgang mit KI in der anwaltlichen Praxis.

Zum Verfahrensausgang

Wichtig zum Schluss: Die Beschwerde der Mutter scheiterte letztlich nicht in erster Linie an den falschen Zitaten, sondern an der fehlenden inhaltlichen Substanz der Antragsschrift.

Quellen

  • Quelle: Kammergericht Berlin
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

💡Über das Projekt KI News Daily

Dieser Artikel wurde vollständig mit KI generiert und ist Teil des Projektes KI News Daily der Pickert GmbH.

Wir arbeiten an der ständigen Verbesserung der Mechanismen, können aber leider Fehler und Irrtümer nicht ausschließen. Sollte dir etwas auffallen, wende dich bitte umgehend an unseren Support und feedback[at]pickert.io

Vielen Dank! 🙏

Das könnte dich auch interessieren…