EU drängt Google: Android für Drittanbieter‑KIs öffnen

28.04.2026 | Allgemein, KI

Die EU will Drittanbieter‑KIs echten Zugriff auf zentrale Android‑Funktionen; die Kommission hat erste Maßnahmen vorgelegt und ruft zur Stellungnahme auf.

In Kürze

  • Drittanbieter sollen tief in Android‑Funktionen wie E‑Mail, Bestellungen und Teilen integriert werden
  • Alternative KI‑Dienste sollen sich leichter per frei wählbarem Weckwort starten lassen
  • DMA‑Verfahren läuft: Stellungnahmen bis 13. Mai, Entscheidung binnen sechs Monaten

Die EU-Kommission verlangt von Google, Android für Drittanbieter-KIs weiter zu öffnen — und hat dafür jetzt erste vorläufige Maßnahmen auf den Tisch gelegt. Ziel: Drittanbieter sollen echten Zugriff auf zentrale Smartphone‑Funktionen erhalten, damit ihre KI-Dienste reibungslos mit Apps auf Android‑Smartphones und -Tablets zusammenarbeiten können.

Was die Kommission fordert

  • Drittanbieter‑KIs sollen Aufgaben übernehmen können, die derzeit oft Google vorbehalten sind. Konkret geht es um Aktionen wie E‑Mails im bevorzugten Mail‑Programm verschicken, Essen bestellen oder Fotos teilen — also Funktionen, die tief mit dem Betriebssystem und installierten Apps verknüpft sind.
  • Nutzerinnen und Nutzer sollen alternative KI‑Dienste einfacher starten können, etwa per individuellem „Weckwort“ (ein frei wählbares Aktivierungswort).
  • Insgesamt zielt die Kommission darauf ab, dass Konkurrenzanbieter deutlich tiefer in Android integriert werden, sodass echte Wahlmöglichkeiten gegenüber Googles KI‑Angeboten wie Gemini entstehen.

Warum die Kommission eingreift

Die Untersuchung steht im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act (DMA), einem EU‑Gesetz, das seit November 2022 Regeln für sogenannte Gatekeeper wie Google, Amazon oder Apple vorsieht. Die Kommission prüft, ob Google durch seine Praxis den Pflichten des DMA entspricht. Nach Auffassung der Kommission hält Google viele der angesprochenen Funktionen weitgehend für seine eigene KI vor, was Wettbewerbern den Marktzugang erschwere.

Ablauf und Zeitplan des Verfahrens

Das Feststellungsverfahren gegen Google wurde Ende Januar eingeleitet (27. Januar). Die Kommission hat Google ihre vorläufigen Feststellungen übermittelt und bittet Betroffene sowie die Öffentlichkeit um Stellungnahmen. Einsendeschluss für Kommentare ist der 13. Mai. Anschließend will die Kommission die Eingaben auswerten, Googles Antwort prüfen und die vorgeschlagenen Maßnahmen gegebenenfalls anpassen. Einen endgültigen, verbindlichen Beschluss will die Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Verfahrens fassen.

Was offizielle Vertreterinnen sagen

EU‑Kommissarin Henna Virkkunen betont, Interoperabilität sei zentral, damit KI‑Technologien ihr Potenzial entfalten können.

Wettbewerbs‑ und Digitalpolitik‑Vertreterin Teresa Ribera sagt, die Maßnahmen sollen Nutzerinnen und Nutzern mehr Auswahl bei KI‑Diensten ermöglichen. Außerdem plant die Kommission, die Durchsetzung der Digitalgesetze (DMA und DSA) ab 2026 entschiedener voranzutreiben.

Was jetzt passiert

Die Kommission hat die vorläufigen Feststellungen publiziert und ruft Beteiligte zur Mitwirkung auf. Bis zum 13. Mai können Stellungnahmen eingereicht werden; danach prüft die Behörde die Eingaben und passt die Maßnahmen bei Bedarf an. Das Verfahren bleibt damit offen, bis ein endgültiger Beschluss vorliegt.

Quellen

  • Quelle: EU-Kommission / Google
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

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