Bund will Polizei KI-gestützte Abgleiche aus Internetfotos und Stimmen erlauben.
In Kürze
- Abgleich von Fotos & Stimmen
- Datenverknüpfung
- Nur bei schweren Fällen
Anfang März legten Innen- und Justizministerium mehrere Referentenentwürfe vor, die Polizei- und Sicherheitsbehörden deutlich erweiterte Möglichkeiten für KI-gestützte Ermittlungen geben sollen. Die Papiere stehen am 29. April im Bundeskabinett. Kurz gesagt geht es um automatisierten biometrischen Abgleich von Bildern und Audio aus dem Netz sowie um verfahrensübergreifende Datenanalysen über verschiedene Polizeisysteme hinweg.
Was genau vorgesehen ist
Behörden wie das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen künftig Gesichtsbilder oder Stimmaufnahmen aus dem Internet sammeln und automatisch mit ihren Polizeidatenbanken abgleichen können. Biometrische Merkmale wie Gesicht oder Stimme dienen dabei zur Identifikation. Echtzeit-Feeds wie Livestreams sollen ausdrücklich ausgeschlossen bleiben. Im Entwurf zur Strafprozessordnung ist zudem vorgesehen, den Abgleich nicht nur bei Beschuldigten, sondern auch bei Zeugen zu erlauben.
Parallel dazu sollen Daten aus mehreren getrennten polizeilichen Systemen – Fallakten, Informationsplattformen wie INPOL und weitere Quellen – per Software zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel ist, Verbindungen zwischen Personen, Verfahren, Organisationen oder Objekten zu erkennen; solche Analysen bieten auf dem Markt unter anderem Firmen wie Palantir an.
Schwellen und Schutzmechanismen
Die Entwürfe nennen verschiedene Hürden:
- Die Instrumente sollen überwiegend bei schweren Straftaten oder konkreten Gefahren für Leib, Leben oder die Sicherheit des Bundes eingesetzt werden.
- Beim BAMF wäre ein Abgleich etwa möglich, wenn jemand keine gültigen Papiere vorlegt.
- Vorgesehen sind Protokollierungspflichten, Löschfristen und ein ausdrückliches Verbot vollautomatisierter Einzelentscheidungen.
Wie die Bundesregierung das begründet
Als Begründung führt die Regierung die gestiegene Bedrohungslage durch internationalen Terrorismus und eine Reihe schwerer Gewalttaten 2025 an. Außerdem verweist sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023, das eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für ähnliche Systeme eingefordert hatte.
Kritik und rechtliche Risiken
Kritiker wie AlgorithmWatch warnen vor massenhaften Überwachungspraktiken und sehen die Entwürfe als potenziell europarechtswidrig an. Sie betonen, dass praktisch alle Menschen betroffen sein könnten, wenn Fotos oder Audiodateien von ihnen im Netz verfügbar sind – etwa von Demonstrationen, Gottesdiensten oder öffentlichen Veranstaltungen – und dass das einschüchternde Auswirkungen haben kann.
Ein zentraler Konfliktpunkt ist die EU-KI-Verordnung: Nach ihr ist das Erstellen oder Erweitern von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen von Internetbildern verboten. Fachgutachten, etwa der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, zeigen, dass ein effizienter Abgleich in der Praxis das Sammeln, Vorverarbeiten und Umwandeln von Bildern in biometrische Muster voraussetzt – genau das könnte nach EU-Recht problematisch sein.
Die Entwürfe erlauben außerdem, den Abgleich ganz oder teilweise an private Anbieter im In- oder Ausland zu vergeben, falls Behörden technisch nicht selbst leisten können. AlgorithmWatch und andere sehen darin die Gefahr, dass Schutzvorgaben umgangen werden, besonders wenn Dienstleistungen in Drittländern erbracht werden. Zur Einordnung: Europäische Datenschutzbehörden haben bereits hohe Bußgelder gegen Anbieter wie Clearview AI verhängt, weil deren Dienstleistungen gegen Datenschutzgesetze verstießen.
Forderungen und parallele Entwicklungen
AlgorithmWatch fordert den kompletten Rückzug der Entwürfe und ein generelles gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für öffentliche und private Akteure; dazu läuft eine Petition, unterstützt unter anderem von Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und dem Chaos Computer Club. Zeitgleich plant das Finanzministerium ähnliche Befugnisse für den Zoll, ebenfalls mit biometrischem Internetabgleich und automatisierten Analysen.
Was du im Blick behalten solltest
Die Entwürfe könnten die technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden deutlich ausweiten. Gleichzeitig stehen sie in Spannung mit europäischen Regeln und datenschutzrechtlichen Bedenken. Offen ist, wie die Debatten im Kabinett, Bundestag und bei den Datenschutzbehörden ausgehen und ob die Praxis der Vergabe an private Anbieter rechtlich und organisatorisch eingeschränkt wird.
Beobachte außerdem:
- Wie die Debatten im Kabinett, im Bundestag und bei den Datenschutzbehörden verlaufen.
- Ob und in welchem Umfang die Vergabe an private Anbieter rechtlich und organisatorisch eingeschränkt wird.
- Wie Gerichte und Aufsichtsbehörden auf mögliche Umsetzungsschritte reagieren.
- Frühe Entscheidungen aus anderen Ländern und die bisherigen Bußgelder gegen Anbieter wie Clearview AI, die zeigen, dass das Thema rechtlich heikel bleibt.
Quellen
- Quelle: Bundesministerium des Innern (BMI) / Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




