Mehr Schutz vor digitaler Gewalt geplant.
In Kürze
- Deepfake-Pornos sollen strafbar werden
- Bessere Auskunfts- & Löschrechte für Betroffene
- Keine Firmenstrafen, dafür Account-Sperren möglich
Fast fertiger Gesetzentwurf: Besserer Schutz vor digitaler Gewalt
Das Bundesjustizministerium hat einen fast fertigen Entwurf vorgelegt, mit dem der Schutz vor digitaler Gewalt deutlich gestärkt werden soll. Die Debatte um straf- und zivilrechtliche Lücken läuft schon länger; jetzt will das Ministerium zügig vorgehen.
Zwei Säulen: Straf- und Zivilrecht
Der Entwurf besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen.
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Strafrechtliche Regeln: Besonders hervorgehoben wird die geplante Strafbarkeit von Deepfake-Pornografie — also manipulierten oder synthetisch erzeugten Bildern und Videos mit sexualisierter Absicht. Weitere Formen digitaler Gewalt sollen ebenfalls unter Strafe gestellt werden. Justizministerin Stefanie Hubig betont, dass es auch um Abschreckung gehen soll: Täter sollen sich nicht länger sicher fühlen.
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Zivilrechtliche Verbesserungen: Betroffene sollen leichter Rechte gegen Plattformen und mutmaßliche Täter durchsetzen können. Vorgesehen sind etwa einfachere Auskunftsansprüche über Nutzer, damit Opfer erkennen können, wer hinter einer Verletzung steckt, sowie wirksamere Möglichkeiten, schädliche Inhalte entfernen zu lassen.
Wichtige Grenzen im Entwurf
Nicht enthalten sind strafrechtliche Sanktionen gegen Unternehmen. Ein eigenes Firmenstrafrecht besteht im deutschen Recht derzeit nicht, deshalb sieht der Entwurf keine direkten Strafregeln für Firmen vor — auch nicht, wenn diese bei Erstellung oder Verbreitung betroffen sind.
Neu ist die Möglichkeit, bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen die zwangsweise Sperrung von Accounts durchzusetzen. Das könnte besonders bei Profilen mit großer Reichweite eine spürbare Wirkung entfalten.
EU-Bezüge: Koordination mit Brüssel
Hubig unterstützt zugleich EU-Initiativen, die sexualisierte Deepfakes europaweit stärker unterbinden wollen, etwa durch Vorgaben für Anbieter. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat das Vorhaben befürwortet. Hintergrund ist unter anderem der Digital Services Act (DSA): Die neue EU-Plattformregel verweist bestimmte Straftaten an die Mitgliedstaaten — und dafür fehlen in Deutschland noch einige konkrete Straftatbestände.
Warum es jetzt schneller gehen soll
Der Druck auf die Bundesregierung ist gestiegen: Betroffene mussten bislang oft aufwändige zivilrechtliche Klagen anstrengen, um Inhalte entfernen zu lassen oder Entschädigung zu bekommen. Jüngste Fälle, etwa die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, haben die Diskussion neu befeuert. Fernandes hat in Spanien Anzeige erstattet — dort sind strafrechtliche Regelungen zu digitaler Gewalt teils weiterreichend als in Deutschland.
Parallel laufende Debatten
Gleichzeitig beraten Politik und Behörden auch über besseren Schutz vor analoger Gewalt. Ein Beispiel: die mögliche Nutzung elektronischer Fußfesseln zur Überwachung von Annäherungsverboten. Die Gesetzentwürfe zu digitaler und analoger Gewalt werden derzeit abgestimmt — mit dem Ziel, schneller handlungsfähig zu sein.
Quellen
- Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




