LG Frankfurt: Falsche KI‑Zusammenfassungen können Wettbewerbsproblem sein

31.01.2026 | Allgemein, KI

Gericht: Objektiv falsche KI-Übersichten können Wettbewerb schädigen; einstweilige Verbote sind aber schwer durchsetzbar.

In Kürze

  • Falsche KI-Angaben können eine unbillige Behinderung des Wettbewerbs sein, besonders bei Gesundheitsinfos
  • Eilantrag der Ärzt:innen gegen Google wurde abgelehnt; Fehler im Kontext als nicht irreleitend bewertet
  • DMA-Ansprüche scheiterten in diesem Verfahren; Zuschreibung von KI-Antworten und Haftung bleiben offen

Fehlerhafte KI-Zusammenfassungen können für Unternehmen rechtlich relevant werden — das hat das Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren klargemacht. Im Kern geht es darum, ob falsche Angaben in automatischen Suchzusammenfassungen eine „unbillige Behinderung“ des Wettbewerbs darstellen und ob betroffene Firmen sich per Kartellrecht dagegen wehren können.

Worum es konkret ging

Ein Ärzteverbund klagte gegen eine von Google generierte KI-Übersicht zu einer medizinischen Penisverlängerung (Az. 2-06 O 271/25, Urteil vom 10. September). Die Zusammenfassung enthielt eine falsche Darstellung – sie behauptete, ein verborgener Teil werde durchtrennt und nach außen verlagert. Die Mediziner berichteten von sinkenden Klickzahlen und beantragten eine Unterlassung, gestützt auf das Kartellrecht und den Digital Markets Act (DMA).

Zuständigkeit und Aufsicht

Das Gericht stellte fest, dass deutsche Gerichte international zuständig sind und deutsches Recht Anwendung findet. Relevant ist zudem, dass das Bundeskartellamt Google marktübergreifend erhebliche Bedeutung attestiert hat; daraus ergibt sich eine besondere Missbrauchsaufsicht gegenüber dem Konzern.

Was das Gericht entschieden hat

Die Kammer betonte ausdrücklich: Objektiv falsche Angaben in KI-Übersichten können eine unbillige Behinderung des Wettbewerbs darstellen – das gelte besonders bei gesundheitsbezogenen Informationen. Allerdings hat das Gericht in diesem Verfahren nicht entschieden, ob KI-Texte Google als eigenen Äußerungen zuzurechnen sind oder ob sie nur eine Zusammenstellung fremder Inhalte darstellen. Diese Rechtsfrage hätte Auswirkungen auf die Haftung, blieb hier aber offen.

Warum der Eilantrag scheiterte

Der Antrag der Ärzte auf einstweilige Verfügung wurde abgelehnt. Das Gericht sah die Hürde für eine solche Maßnahme – also das Vorliegen einer besonders gravierenden und ungerechtfertigten Wettbewerbsbeeinträchtigung – als zu hoch an. Im konkreten Fall bewertete die Kammer die Falschaussage im Gesamtkontext so, dass durchschnittliche Nutzer nicht in einer Weise irregeführt wurden, die ein sofortiges Verbot gerechtfertigt hätte; der Kontext habe den Fehler „geheilt“.

Die Rolle des Digital Markets Act

Die Richter qualifizierten die KI-Übersicht als Teil des Suchergebnisses und nicht als eigenständiges Produkt im Sinne von Artikel 6 DMA. Damit konnten Ansprüche nach dem DMA in diesem Verfahren nicht durchgesetzt werden.

Reaktionen aus der Praxis

  • Juristische Beobachter sehen das Urteil als erste Orientierung, nicht als abschließende Klärung.
  • Kanzleien heben hervor, dass das Urteil grundsätzlich den Weg öffnet, KI-Fehler kartellrechtlich zu verfolgen, auch wenn die Hürde für einstweilige Maßnahmen hoch bleibt.
  • Google äußerte sich nicht; das Unternehmen veröffentlicht keine offiziellen Fehlerquoten, hat aber die Anzeigehäufigkeit von KI-Antworten bei sensiblen Themen (Medizin, Finanzen) teilweise auf unter 1 % reduziert und kennzeichnet KI-Antworten als „experimentell“.

Was das für Betroffene bedeutet

Es gibt keinen generellen Freifahrtschein für Plattformbetreiber: Eine systematische Verbreitung falscher Informationen kann rechtlich problematisch werden. Der kartellrechtliche Weg ist offen, aber anspruchsvoll:

  • Betroffene müssen nachweisen, dass eine Information objektiv falsch ist,
  • dass diese Falschinformation im Gesamtkontext relevant war, und
  • dass dadurch eine unbillige Behinderung des Wettbewerbs eingetreten ist.

Entscheidende offene Frage bleibt, wie Gerichte künftig die Zuschreibung von KI-Antworten zu Plattformbetreibern handhaben — das wird künftige Haftungswege stark beeinflussen.

Quellen

  • Quelle: Google / Landgericht Frankfurt
  • Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
  • Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.

💡Über das Projekt KI News Daily

Dieser Artikel wurde vollständig mit KI generiert und ist Teil des Projektes KI News Daily der Pickert GmbH.

Wir arbeiten an der ständigen Verbesserung der Mechanismen, können aber leider Fehler und Irrtümer nicht ausschließen. Sollte dir etwas auffallen, wende dich bitte umgehend an unseren Support und feedback[at]pickert.io

Vielen Dank! 🙏

Das könnte dich auch interessieren…