Drei YouTube‑Kanäle werfen Snap vor, ihre Clips in großen Datensätzen für KI‑Modelle verwendet zu haben. Sie fordern Schadensersatz und ein gerichtliches Verbot.
In Kürze
- Kläger: drei Kanäle mit zusammen 6,2 Mio Abos, angeführt von h3h3
- Vorwurf: Nutzung von Videos in Datensatz HD‑VILA‑100M und Umgehung von Nutzungsbedingungen
- Kontext: Teil einer breiten Welle von Urheberrechtsklagen gegen KI‑Anbieter
Snap kommt ins Visier von YouTubern: Sie werfen dem Unternehmen vor, ihre Videos zum Training von KI genutzt zu haben — darunter Features wie die „Imagine Lens“, mit der sich Bilder per Texteingabe bearbeiten lassen sollen.
Wer klagt?
Hinter der Klage stehen die Betreiber von drei YouTube‑Kanälen mit zusammen rund 6,2 Millionen Abonnenten. Angeführt wird die Gruppe vom Kanal h3h3 (etwa 5,52 Millionen Abonnenten), dazu kommen weitere Kanäle.
- h3h3 (etwa 5,52 Millionen Abonnenten)
- MrShortGame Golf
- Golfholics
Worum geht’s genau?
Die Kläger behaupten, Snap habe große Video‑Text‑Datensätze wie „HD‑VILA‑100M“ genutzt, um KI‑Modelle zu trainieren. Solche Datensätze enthalten zahlreiche Videos mit zugehörigen Textinformationen und seien laut den Klägern ursprünglich für Forschung und akademische Zwecke zusammengestellt worden. Snap wird vorgeworfen, dabei YouTube‑Schutzmechanismen, Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen umgangen zu haben — insbesondere solche Vorgaben, die kommerzielle Nutzung ausschließen.
Wie wurde geklagt?
Die Beschwerde wurde am Freitag als vorgeschlagene Sammelklage beim U.S. District Court for the Central District of California eingereicht. Die Kläger verlangen gesetzliche Schadensersatzansprüche (statutory damages) und eine dauerhafte gerichtliche Verfügung, die das angebliche Vorgehen untersagen soll.
In welchem Kontext steht der Fall?
Die Snap‑Klage ergänzt mehrere bereits laufende Klagen der gleichen YouTuber gegen Firmen wie:
- Nvidia
- Meta
- ByteDance
Der Fall gehört zu einer größeren Welle von Urheberrechtsklagen gegen Anbieter von KI‑Technologie: Die Organisation Copyright Alliance zählt mehr als 70 anhängige Verfahren. Die bisherigen Entscheidungen fallen unterschiedlich aus — in einem Fall entschied ein Richter zugunsten von Meta, in einem anderen zahlte KI‑Anbieter Anthropic, um einen Vergleich zu erreichen. Viele Verfahren sind noch offen.
Stand der Recherchen
Snap wurde um eine Stellungnahme gebeten; TechCrunch kündigte an, ein Update zu bringen, falls das Unternehmen antwortet.
Quellen
- Quelle: Snap
- Der ursprüngliche Artikel wurde hier veröffentlicht
- Dieser Artikel wurde im Podcast KI-Briefing-Daily behandelt. Die Folge kannst du hier anhören.




