Meta darf Nutzerdaten für KI-Training verwenden – Gerichtsurteil sorgt für Aufregung

21.06.2025 | Allgemein, KI

Ein Urteil aus Köln erlaubt Meta die Nutzung sensibler Nutzerdaten für KI-Training, trotz Bedenken der Datenschutzbeauftragten.

In Kürze

  • Meta darf öffentliche Nutzerdaten für KI-Training verwenden
  • Auch Daten von Dritten können einfließen
  • Kritik von Datenschutzbeauftragten an der Entscheidung

Ein neues Urteil aus Köln sorgt für Aufregung in der digitalen Welt

Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, darf sensible Daten von Nutzern für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) verwenden. Das betrifft vor allem Informationen, die du selbst öffentlich teilst – sei es in deinem Profil oder in einem Posting. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Verarbeitung solcher sensibler Daten grundsätzlich verbietet, gibt es Ausnahmen, wenn die Nutzer diese Informationen freiwillig öffentlich machen.

Nutzung von Daten Dritter

Besonders spannend ist, dass auch Daten von Dritten genutzt werden können, solange sie in einem öffentlichen Beitrag erwähnt werden. Das bedeutet, wenn du in einem Post über jemanden sprichst, könnten auch dessen Daten in die KI-Trainingsdatenbank von Meta fließen. Solange die betroffene Person nicht aktiv einen Antrag auf Entfernung ihrer Daten stellt, sieht das Gericht hier kein Problem. Allerdings könnte dieser Fall, sollte es zu weiteren Unsicherheiten kommen, vor dem Europäischen Gerichtshof landen, um endgültige Klarheit zu schaffen.

Deidentifizierung von Daten

Das Gericht stellte zudem fest, dass Meta Schritte zur „Deidentifizierung“ unternommen hat. Das heißt, dass zwar sensible Daten gesammelt werden, diese jedoch nicht ohne Weiteres als personenbezogen erkennbar sind. Dennoch wird betont, dass Namen oder andere direkte Identifikationsmerkmale in unstrukturierter Weise verarbeitet werden können.

Kritik an der Entscheidung

Die Entscheidung hat bereits für Kritik gesorgt, insbesondere von Seiten der Bundesdatenschutzbeauftragten, die sich wenig begeistert zeigt und die Entscheidung scharf kritisiert hat. Wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um dieses Thema weiterentwickeln werden, bleibt abzuwarten.

Quellen

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